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Magdeburg, 20. Oktober 2020
Abfallwirtschaftsbetrieb in Winterdienstvorbereitungen
Straßenreinigungsgebühr bleibt bis 2022 stabil

Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat die Straßenreinigungsgebühren für die Wirtschaftsjahre 2021 bis 2022 neu kalkuliert. Im Ergebnis gibt es keine Veränderung der Straßenreinigungsgebühren für die Fahrbahn- und Gehwegreinigung.

 

Die derzeit gültigen Straßenreinigungsgebühren waren für das Jahr 2020 kalkuliert, so dass für die kommenden zwei Jahre eine Neukalkulation anstand. Diese ergab, dass die Gebühren für die Fahr- und Gehbahnreinigung stabil bleiben und somit die Gebührensätze aus der Ersten Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung unverändert fortbestehen.

 

Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, sind Kostenüberdeckungen- und -unterdeckungen in einem bestimmten Zeitraum auszugleichen. Die Preis- und Tarifsteigerungen bei der Straßenreinigung konnten durch Überdeckungen aus dem Kalkulationszeitraum 2018 bis 2019 ausgeglichen werden.

 

Vorbereitung für kalte Jahreszeit läuft

Der Stadtrat wird in der Sitzung am 3. Dezember über die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr und die Winterdienstkosten informiert. Auch wenn es in den letzten Jahren kaum zu stark anhaltenden Schneefall oder Frost in Magdeburg kam, steht der Abfallwirtschaftsbetrieb in der Pflicht, sich jetzt auf den Winter vorzubereiten.

 

Trotz relativ mildem Winter 2019/20 sind die städtischen Streusalzreserven entsprechend der Verkehrssicherungspflicht aufgefüllt worden. Insgesamt stehen 2.300 Tonnen Salz für die Straßen und 400 Tonnen Splitt zum Abstumpfen der Gehwege zur Verfügung. Bei Bedarf können die Reserven auch noch aufgestockt werden.

 

Niemand weiß, wie streng der Winter in diesem Jahr wird. Aber wie funktioniert eigentlich der Winterdienst? Wo und wann räumt die Stadt und was müssen die Anlieger*innen tun? „Die Stadt sorgt bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten. Geregelt ist dies im Winterdienstkonzept der Landeshauptstadt Magdeburg“, informiert Andreas Stegemann, Leiter der städtischen Stadtreinigung.

 

Aber auch Eigentümer*innen oder Besitzer*innen von Grundstücken (Anlieger) haben eine Winterdienstpflicht. Diese umfasst die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei Glätte muss der Gehweg mit z. B. Sand oder Splitt abgestumpft werden, so dass Fußgänger*innen ihn sicher nutzen können.

 

Der Winterdienst ist von 7:00 bis 20:00 Uhr zu leisten. Schnee und Glätte, die nach 20:00 Uhr auftreten, sind am Folgetag gegen 7:00 Uhr zu beseitigen.

 

Immer wieder wird vergessen, dass Fußgänger*innen vom Gehweg auch zur Straße gelangen müssen, um diese zu überqueren. Aus diesem Grund muss auch ein Zugang zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern vorm Grundstück gewährleistet sein. Die zuständigen Hausbesitzer*innen werden gebeten, sich dabei dem gegenüberliegenden Grundstück anzupassen.

 

Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen (Erschließungsgebiete) stehen die Eigentümer*innen bzw. Erschließungsträger*innen in der Winterdienstpflicht.

 

In Vorbereitung auf den Winter informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb in der Winterdienstbroschüre zu den Pflichten der Stadt und der Eigentümer*innen. Diese ist unter www.magdeburg.de/sab/download zu finden.



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