Meldungsdatum: 21.10.2020

Corona-Infektionsgeschehen im Kreis Borken: Inzidenzwert überschreitet den Wert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner

Daher gelten im Kreisgebiet ab Donnerstag (22.10.2020) weitere Einschränkungen insbesondere für Feiern und Kontakte in der Öffentlichkeit

Das Corona-Infektionsgeschehen im Kreis Borken entwickelt sich wie in ganz NRW weiterhin hochdynamisch: Heute (21.10.2020) hat die „7-Tage-Inzidenz", also die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen, laut Landeszentrum Gesundheit NRW den Wert von 50,1 und überschreitet damit die kritische Marke von 50. Damit gilt im Kreis Borken – wie inzwischen in der ganz überwiegenden Mehrzahl der nordrheinwestfälischen Kreise und kreisfreien Städte – die „Gefährdungsstufe 2". Gemäß CoronaSchutzVerordung NRW treten somit nach der Veröffentlichung einer entsprechenden „Allgemeinverfügung“ durch den Kreis Borken am Donnerstag (22.10.2020) im Kreisgebiet vorerst bis auf Weiteres die dafür vorgesehenen landesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen in Kraft.

Folgende Regeln gelten damit ab Donnerstag:
· Maskenpflicht am Sitz- und Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und bei Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen – darüber hinaus wird überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Maske dringend empfohlen – das gilt insbesondere für die Fußgängerzonen
· Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino usw.) auf 100 Personen ab 4. Tag der Feststellung der „Gefährdungsstufe 2“, wenn kein besonderes Konzept beim Gesundheitsamt vorgelegt wurde (damit wäre sonst eine Teilnehmerzahl bis 500 im Freien bzw. 250 Innenraum möglich)
· Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen u.ä.) auf maximal 5 Personen oder wie bisher Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Eheleute, Lebenspartner
· Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie für den gleichen Zeitraum ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol
· Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feste aus herausragendem Anlass auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum (z. B. Gaststätten). Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.

Am Freitag (23.10.2020) wird der Krisenstab des Kreises Borken zusammenkommen, um über die neue Lage zu beraten und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.

Landrat Dr. Zwicker bittet die Bürgerinnen und Bürger im Kreis um Verständnis für diese Einschränkungen. Gleichzeitig appelliert er, dass alle ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten zu haben. Jeder Einzelne sei gefordert, sich achtsam zu verhalten und Kontakte zu reduzieren. Dazu zähle vor allem, sich konsequent an die "AHA+L-Regel“ – Abstand, Hygiene, Alltagmaske und Lüften – zu halten.

Pressekontakt: Karlheinz Gördes, Tel.: 0 28 61 / 681-2424


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Wappen des Kreises Borken

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