Ob in Bus und Bahn, an Haltestellen, im Geschäft oder bei einer Veranstaltung: An vielen Orten besteht wegen der Corona-Pandemie die Pflicht, eine Maske zu tragen. Allerdings stellt der Landkreis Leer fest, dass es immer wieder Fälle gibt, in denen die Menschen statt einer Mund-Nasen-Bedeckung ein Visier aus Kunststoff aufsetzen. Das ist aber nicht ausreichend und entspricht auch nicht den Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Dort heißt es: „Eine Mund-Nasen-Bedeckung . . . ist insbesondere jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“
Gemeint sind also Alltagsmasken aus Stoff, medizinische Masken oder hochwertige Schutzmasken, die Mund und Nase umschließen. Visiere erfüllen diese Anforderung nicht und gelten deshalb im Sinne der Corona-Verordnung nicht als Mund-Nasen-Bedeckung.
Ausnahmen gelten für Personen, die mit einem ärztlichen Attest glaubhaft machen können, dass sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
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