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Endspurt für EU-Förderung im Fehngebiet


Lokale Aktionsgruppe berät über letzte Fördergelder für regionale Projekte. Bis Anfang November werden noch Anträge angenommen.
22. Oktober 2020

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Fehngebiet kam jetzt zu Projektberatungen in Ihlow zusammen. Dabei wurde über die Verteilung von Fördergeldern an Projekte abgestimmt, die das Fehngebiet für Einheimische und Gäste attraktiver machen. Die Projektträger der ausgewählten Vorhaben müssen nun nur noch den Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle einreichen. Hier wird abschließend geprüft, ob alle Fördervorgaben erfüllt werden und der Antrag den formalen Anforderungen entspricht.

„Es sind sehr unterschiedliche Vorhaben eingereicht worden“, freute sich die LAG-Vorsitzende Andrea Sope. Das zeige, an wie vielen Stellen LEADER wirken kann. Die eingereichten Projekte spiegeln die verschiedenen Schwerpunkte im Regionalen Entwicklungskonzept für das Fehngebiet wider:

So würde die Gemeinde Holtland die zusätzliche Mittel für die Sanierung der denkmalgeschützten Mühle aus dem 18. Jahrhundert nutzen. Das Gebäude ist Teil der "Niedersächsischen Mühlenstraße" und bedeutsamer Bestandteil der fehntypischen Baukultur.

Auf dem Dorfplatz in Poghausen soll mithilfe von LEADER-Mitteln eine Remise gebaut werden, die Radtouristen Schutz vor Wind und Wetter bieten soll.

Auch Vereine, die vor Ort Angebote für Begegnung, Freizeit und Bildung schaffen, können eine Förderung durch LEADER erhalten, wie das Beispiel des Turnvereins Apen zeigt: Die LAG sprach sich für eine Förderung für die zusätzlich entstehenden Räumlichkeiten im Aper Festungsstadion für Sportgeräte und die Einrichtung der Tagungsräume aus.

Letzte Möglichkeit für Projektvorschläge

Zum Jahresende läuft die Förderperiode für das LEADER-Programm aus – bis dahin stehen noch knapp 360.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Bis zum 5. November können hierfür noch Anträge gestellt werden. Projektideen müssen in der LEADER-Region Fehngebiet umgesetzt werden und thematisch in die Handlungsfelder Alltag und Kultur, Tourismus oder Land(wirt)schaft und Natur passen. Wichtig sind außerdem eine gesicherte Ko-Finanzierung von in der Regel 50 Prozent sowie ein zeitnah möglicher Projektbeginn.

Interessenten werden gebeten, sich frühzeitig für eine Beratung an das Regionalmanagement zu wenden unter kontakt@fehngebiet.de oder Tel. 0491/ 926-1708. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zu LEADER auf www.fehngebiet.de.

Das Fehngebiet

Das Fehngebiet erstreckt sich über Teile von vier Landkreisen. Die Region umfasst die Gemeinde Apen im Landkreis Ammerland, die Gemeinde Großefehn und die Stadt Wiesmoor, vier Ortsteile der Gemeinde Ihlow im Landkreis Aurich, die zwei Samtgemeinden Hesel und Jümme, die Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Uplengen im Landkreis Leer sowie die Gemeinde Barßel im Landkreis Cloppenburg.

Die Moorgebiete und die Moorkultivierung mit den typischen Fehnkanälen haben das gesamte Fehngebiet nachhaltig geformt und geprägt. Besonders charakteristisch für das Fehngebiet sind die Fehnsiedlungen entlang der Kanäle und Gräben, die teilweise schiffbar sind.

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