Meldungsdatum: 22.10.2020

Keine Maske auf dem Fahrrad

Wer mit dem Fahrrad oder dem E-Roller unterwegs ist, muss in der Innenstadt keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für alle anderen gilt die Maskenpflicht auf den belebten Straßen und Plätzen in der Innenstadt. 

Dazu gehören die Fußgängerzone zwischen Neumarkt und Dielinger Straße, der Domvorplatz, Markt, Ledenhof, der Bereich um die Katharinenkirche und  Neumarkt. Auch in der Hasestraße, Hakenstraße und Lortzingstraße gilt diese Pflicht. 

In großen Teilen der Innenstadt müssen Radler allerdings ohnehin absteigen, zum Beispiel in der Fußgängerzone. Dann gilt natürlich wieder: Maske auf.

Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de


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20201021_Stadtplan_AV_25.pdf

©  Stadt Osnabrück, Fachdienst Geodaten
20201021_Stadtplan_AV_25.pdf

Der Plan zeigt, in welchen Bereichen der Stadt die Maskenpflicht gilt.