Kreis Steinfurt. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Steinfurt mit einer 7-Tage-Inzidenz von 38 die „Gefährdungsstufe 1“ (Inzidenzwert von 35) erreicht. Deshalb hat der Kreis Steinfurt heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt ab morgen, Samstag, 24. Oktober, in Kraft.
Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind somit gemäß § 15a unter anderem folgende Regelungen festgelegt worden: An besonderen Festen außerhalb des privaten Wohnraumes dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (Hochzeiten, Geburtstage etc.). Es gilt Maskenpflicht am Sitz- oder Stehplatz in geschlossenen Räumlichkeiten bei Veranstaltungen (Konzerte, Aufführungen, Sportveranstaltungen, etc.). Außerdem gilt Maskenpflicht in öffentlichen Außenbereichen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Diese Regelung hat der Kreis Steinfurt in seiner Allgemeinverfügung spezifiziert. Demnach gilt zusätzlich für folgende Bereiche das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: Fußgängerzonen, in Bahnhöfen und auf Vorplätzen, Bereiche vor gastronomischen Betrieben, auf Parkflächen mit mehr als zehn Stellplätzen.
Weitere Einschränkungen können im Verlauf folgen.
Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt überprüfen die Einhaltung der Maßnahmen im jeweiligen Ort.
Alle Informationen zu den aktuell gültigen Coronaschutzmaßnahmen sowie die heute erlassene Allgemeinverfügung können im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/corona nachgelesen werden.