Meldungsdatum: 26.10.2020

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt spricht über ein Leuchtturmprojekt in der Großen Eversheide

Das Konzept ist wichtiger als der gebotene Erbbauzins: Die Stadt Osnabrück möchte im Baugebiet Große Eversheide, im Stadtteil Eversburg, ein Grundstück für gemeinschaftliches Wohnen zur Verfügung stellen. Wer dafür bieten will, muss nicht unbedingt das meiste Geld in der Tasche haben. Wichtiger ist, dass die Ideen für das Grundstück überzeugend sind. Unter anderem über dieses Thema sprechen die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Donnerstag, 29. Oktober, im Ratssitzungssaal und geben für den Rat am Dienstag, 3. November, eine Beschlussempfehlung ab. 

Die Stadt Osnabrück ist in diesem Verfahren offen für ganz unterschiedliche gemeinschaftliche Konzepte. Die kommenden Besitzer können zum Beispiel viel Wert auf Ökologie legen und sich für das Quartier engagieren. Oder sie setzen darauf, dass neben mehreren Generationen auch besondere Zielgruppen auf den 4.500 Quadratmetern zusammenleben. Oder auf alles zusammen. Möglich ist aber auch etwas ganz Anderes. „Wir sind auf die Vorschläge für dieses Leuchtturmprojekt gespannt“, sagt Stadtbaurat Frank Otte. „Durch unsere Kontaktstelle Wohnraum wissen wir, dass viele in Osnabrück Ideen für gemeinschaftliches Wohnen haben, diesen Gruppen möchten wir ein Angebot machen.“ 

Die unterschiedlichen Gruppen sollen nicht in einen vordergründigen finanziellen Bieterwettstreit geraten, sondern vor allem für das überzeugendste Konzept den Zuschlag erhalten. Wer mitmachen will, kann sich an einem Antragsformular orientieren. Wichtig sind neben der grundsätzlichen Idee auch Aspekte wie Architektur und kluge Konzepte für Energie und Mobilität. Platz auf dem Grundstück ist für mindestens 30 Wohneinheiten. 

Es werden Mindestbedingungen festgelegt, die von den Bietenden zwingend zu erfüllen sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass mindestens zehn Prozent der Wohnflächen für sozial gebundenen Wohnraum zur Verfügung stehen müssen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, wird das Gebot bei der weiteren Prüfung und Vergabe nicht berücksichtigt. Gewichtet wird das Konzept zu 70 Prozent, 30 Prozent betreffen den zu bietenden Erbbauzins. Die Vergabe des Grundstückes ist im Erbbaurecht geplant, es gilt für 60 Jahre. 

Die Tagesordnung wird vier Tage vor Sitzungsbeginn im Schaukasten an der Stadtbibliothek ausgehängt. Ausschussunterlagen können in der Bürgerberatung eingesehen werden. Außerdem können die Unterlagen im Internet unter www.osnabrueck.de/ris abgerufen werden. Der Raum ist rollstuhlgerecht zu erreichen.

Pressekontakt: Silke Brickwedde | Telefonnummer 0541/ 323-2328 | E-Mail brickwedde@osnabrueck.de


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Die Stadt Osnabrück möchte im Baugebiet Große Eversheide, im Stadtteil Eversburg, ein Grundstück für gemeinschaftliches Wohnen zur Verfügung stellen.