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Pressemitteilung vom 27. Oktober 2020 |
Neue Allgemeinverfügung für den Landkreis – weitere Einschränkungen in allen Bereichen Landkreis Kassel. „Der erneute Anstieg der Corona-Inzidenz auf 79,8 (Zahl der Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) zwingt uns dazu die bisherigen Corona-Regelungen für den Landkreis weiter zu verschärfen“, kündigt Vizelandrat Andreas Siebert an. Ab dem 29. Oktober gelten für den Landkreis folgende Einschränkungen:
Für die anstehenden Bürgermeister-Direkt-Wahlen am 1. November 2020 empfiehlt Siebert, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen: „Das ist die beste Lösung für die demokratische Teilhabe und Gesundheitsschutz gleichermaßen“. Siebert: „Wir folgen mit diesen Regelungen dem Eskalationskonzept des Landes Hessen, das wir auf unsere örtlichen Gegebenheiten angepasst haben“. Der Landkreis setze allerdings noch nicht die 5. Stufe des Landes-Eskalationskonzeptes um (ab einer Inzidenz von 75), da der Landkreis ohne die beiden eingrenzbaren Corona-Erkrankungen in zwei Senioreneinrichtungen zwar über einer Inzidenz von 50 aber nicht über 75 liegt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung „ist weiter die beste Möglichkeit, Infektionsketten zu unterbrechen und wir sollten uns hier alle verantwortlich und besonnen verhalten“, so der Vizelandrat weiter. Visiere, die Mund und Nase nicht vollständig bedecken, wie die sogenannten Kinnvisiere, sind keine Mund-Nasen-Bedeckungen, die in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen, stellt Siebert klar. Mitarbeiter von voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Mitarbeiter von Obdachlosenunterkünften, Mitarbeiter von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und vergleichbaren Unterkünften müssen mindestens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. „Dies gilt auch für die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung“, betont Siebert. Die verschärften Corona-Regelungen für den Landkreis Kassel ersetzen die bisherigen Vorgaben und gelten mindestens bis 15. November 2020 und werden bei Bedarf verlängert oder verändert. „Wir schauen uns die Entwicklung der Zahlen täglich neu an und werden entsprechend reagieren“, so der Vizelandrat weiter. Für Fragen zu den einzelnen Regelungen richtet der Landkreis ab sofort wieder ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0561/1003-1177 ein – außerdem hat der Kreis die Mailadresse corona@landkreiskassel.de eingerichtet, an die Fragen zu den Regelungen der Allgemeinverfügung sowie zu Corona allgemein gestellt werden können.
Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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Harald Kühlborn
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