Meldungsdatum: 04.11.2020

Änderung der maskenpflichtigen Bereiche in den Städten und Gemeinden

Seit rund anderthalb Wochen gilt für ausgewiesene Bereiche in den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausgehend von den Erfahrungen der ersten Tage haben die Kommunen die Maßnahmen bewertet und kleinere Änderungen vorgenommen.

Die Maskenpflicht entfällt

- in Vorst am Markt
- in Niederkrüchten und Schwalmtal am Hariksee.

Im Kempener Innenstadtbereich muss ab sofort von montags bis sonntags zwischen 7 und 19 Uhr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Weitere Informationen und die Auflistung aller stark frequentierten Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, unter www.kreis-viersen.de/de/inhalt-buergerservice/maskenpflicht-in-den-staedten-und-gemeinden/ 

 

Pressekontakt: Laura Nestrojil, Telefon 02162/39-1034