Meldungsdatum: 04.11.2020
Seit rund anderthalb Wochen gilt für ausgewiesene Bereiche in den Städten und Gemeinden des Kreises Viersen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausgehend von den Erfahrungen der ersten Tage haben die Kommunen die Maßnahmen bewertet und kleinere Änderungen vorgenommen.
Die Maskenpflicht entfällt
- in Vorst am Markt
- in Niederkrüchten und Schwalmtal am Hariksee.
Im Kempener Innenstadtbereich muss ab sofort von montags bis sonntags zwischen 7 und 19 Uhr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Weitere Informationen und die Auflistung aller stark frequentierten Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, unter www.kreis-viersen.de/de/inhalt-buergerservice/maskenpflicht-in-den-staedten-und-gemeinden/
Pressekontakt: Laura Nestrojil, Telefon 02162/39-1034
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