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Volkstrauertag: Gedenkfeiern nur eingeschränkt unter Beachtung der Corona-Regeln möglich


Kreis, Städte und Gemeinden haben sich auf einheitliche Leitlinien geeinigt
05. November 2020

Zwei Sonntage vor dem 1. Advent wird in Deutschland der Volkstrauertag begangen. Er dient dem stillen Gedenken an die zahlreichen Opfer von Kriegen und sonstigen Gewalttaten. In diesem Jahr findet der Volkstrauertag bundesweit am 15. November 2020 statt. Die zahlreichen Gedenkveranstaltungen sollen in diesem Jahr auch im Landkreis Leer stattfinden können, aber nur unter strengen Corona-Bedingungen in ganz kleiner Form. Dies teilt die Kreisverwaltung gemeinsam mit den kreiseigenen Städten und Gemeinden mit.

Auch für die Gedenkfeiern des Volkstrauertages gelten die Kontaktbeschränkungen der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen: Es dürfen sich maximal zehn Personen treffen – entweder aus zwei Haushalten oder enge Familienmitglieder. Jede Person hat im Grundsatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht dem gleichen Haushalt angehört, einzuhalten (Abstandsgebot).

In größerem Rahmen würden Gedenkfeiern eine Veranstaltung mit mindestens zeitweise stehendem Publikum nach § 8 der Corona-Verordnung darstellen und der vorherigen Zulassung durch den Landkreis Leer unterliegen. Bei Veranstaltungen können auf Antrag höchstens 50 Besucher*innen nur dann zugelassen werden, wenn der Veranstaltende ein Hygienekonzept vorlegt, welches den Bestimmungen nach § 4 der Verordnung entspricht.

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