Meldungsdatum: 05.11.2020

Angebote für obdachlose Personen in den Wintermonaten

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie

Mit Beginn der kalten Jahreszeit sind auch wohnungslose Menschen und ihre Unterbringung im Winter ein Schwerpunkt des Magdeburger Sozialdezernats. Die Mitarbeitenden haben zusammengefasst, wie Obdachlosigkeit definiert wird und wie dieser unter Pandemie-Bedingungen begegnet wird.

 

  1. Definition Obdachlosigkeit:

Obdachlos sind Personen, die weder einen festen Wohnsitz, noch ein „Dach über dem Kopf“ haben. Sie verfügen über keine menschenwürdige Unterkunft und übernachten im Freien auf der Straße, in Parks, öffentlichen Haltestellen u.a.

Als obdachlos gelten auch Haushalte/ Personen, die sich in einer mit Obdachlosigkeit vergleichbaren Notlage befinden (z.B. ohne Strom-, Heizungs- Wasserversorgung).

 

  1. Rechtsgrundlagen zur Einleitung von Maßnahmen:

Die unfreiwillige Obdachlosigkeit gefährdet Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit sowie die Menschenwürde der betroffenen Personen. Dadurch ist auch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet, was die Landeshauptstadt Magdeburg nach dem „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ (SOG-LSA) zur Beseitigung der Obdachlosigkeit verpflichtet. (Pflichtaufgaben).

 

Sofern Personen sich für die „freiwillige Obdachlosigkeit“ entschieden haben, kann ausschließlich geprüft werden, ob die Folgen dieser Entscheidung von den Betroffenen abgeschätzt werden können. Sofern für die Ordnungsbehörde Zweifel daran bestehen und das Vorliegen einer Gefahrensituation gesehen wird, sind Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen zu prüfen. Andernfalls ist die „freiwillige Obdachlosigkeit“ zu akzeptieren.

 

  1. Aufnahmeangebote für obdachlose Personen in der Landeshauptstadt Magdeburg

Die Aufnahme von obdachlosen Personen/ Haushalten wird wie folgt angeboten:

- Aufnahme in der Sozialen Wohneinrichtung mit 88 Belegplätzen an 365 Tagen rund um die Uhr, in der Basedowstraße 15/ 17 in Magdeburg-Buckau

- Aufnahme von obdachlosen Personen mit Haustier erfolgt in der Basedowstraße 15, Außenstelle Bahnikstraße (Stadtteil Leipziger Straße) mit 8 Plätzen, über die Soziale Wohneinrichtung

- Aufnahme von obdachlosen Personen mit Rollstuhl erfolgt in der Basedowstraße 15, Außenstelle Lorenzquartier (Alte Neustadt) mit 1 Platz, über die Soziale Wohneinrichtung

 

Telefonisch ist die Obdachloseneinrichtung unter der Rufnummer 0391 4069 440 zu erreichen.

 

Eine kurzfristige Aufstockung der Kapazität um bis zu 20 Plätzen ist bei Bedarf unproblematisch.

 

  1. Hilfsangebote für Betroffene durch die Mitarbeiter/innen der Sozialen Wohneinrichtung

Für alle Betroffenen werden durch die Hausverwaltung, die Betreuenden und die Sozialarbeiterin Hilfs- und Begleitangebote vorgehalten. Dazu können in den ersten Aufenthaltstagen u.a. gehören:

 

- Krisenintervention

- Unterstützung/ Begleitung bei der Sicherung von existenzsichernden Leistungen

- Ausführliches Aufnahmegespräch zur Biographie, zu Ressourcen und Problemen

- Gespräche zu erforderlichen und gewünschten Unterstützungsleistungen

- Gemeinsame Erarbeitung von Zielstellungen und Vereinbarungen von Handlungsschritten

 

  1. Hilfsangebote durch freie Träger

Verschiedene Träger*innen in der Landeshauptstadt Magdeburg bieten Betroffenen Aufenthaltsmöglichkeiten, Treffpunkte, eine Versorgung und weiterführende Beratungsangebote an. Viele der vorgehaltenen Angebote werden durch die Landeshauptstadt Magdeburg in ihrer Angebotsentwicklung unterstützt und finanziell gefördert.

 

  1. Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie:

Folgende Maßnahmen wurden bisher durch das Sozial- und Wohnungsamt geplant und umgesetzt:

- Aufklärungsarbeit zu den AHA+A+L-Regeln (www.magdeburg.de/media/custom/37_45454_1_g.JPG?1603449323) – und regelmäßige Einflussnahme auf deren Einhaltung auf alle Bewohner*innen

- Maskenpflicht innerhalb der Einrichtung (mit Ausnahme der persönlichen Bewohner- und Büroräume)

- Installation von Desinfektionsspendern im Eingangsbereich und im Objekt

- Bereitstellung von Schutzausrüstungen (Anzüge und Schutzmasken) für die Mitarbeitenden und Wachdienste als auch Schutzmasken für Bewohner*innen im Bedarfsfall

- Installation einer massiven Spuckschutzwand im Anmelde-, Tresenbereich

- Beauftragung zusätzlicher Reinigungsarbeiten mit Desinfektionsmitteln

- Ausschilderung zur Maskenpflicht und der AHA+A+L-Regeln in der gesamten Einrichtung

- Verfahrensabsprachen innerhalb der Stadtverwaltung zur Sicherstellung einer umgehenden Testung von Neuaufnahmen und bei Bewohner*innen mit mehr als 10 Tagen Abwesenheit

- Gesonderte Einzelunterbringung getesteter Personen bis zur Vorlage der Testergebnisse mit der Bitte um Einhaltung einer freiwilligen Quarantäne

- Abstimmung einer Notfallplanung mit dem Gesundheits- und Veterinäramt

- Vorhaltung von Quarantänewohnungen für den Fall einer Positivtestung und der Notwendigkeit einer gesonderten Unterbringung mit Quarantäneauflagen

- Sicherung der Versorgung dieser Personen