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Lippstadt, Meldung vom 05.11.2020
Musikschulen dürfen Betrieb wiederaufnehmen
Conrad-Hansen-Musikschule bietet ab 6. November wieder Einzel- und Gruppenunterricht an

Lippstadt. Die Landesregierung hat mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen eine Präzisierung der Coronaschutzverordnung vorgenommen: Mit Wirkung vom 5. November fallen diese nicht mehr unter das befristete Verbot und dürfen ihre Arbeit wiederaufnehmen. Damit folgt das Land Nordrhein-Westfalen den Regelungen der großen Mehrheit der Länder und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober Rechnung.

Die Conrad-Hansen-Musikschule wird damit ab Freitag, 6. November, wieder alle Einzel- und Gruppenunterrichte in Präsenzform anbieten. Die Tanz- und Schauspielunterrichte werden weiterhin ausschließlich online stattfinden. Kurse für die musikalische Früherziehung und alle Ensembles, Bands, Chöre sowie Orchester pausieren bis Ende November. Auch die Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen finden weiterhin nicht statt.

„Ich bin sehr dankbar für das große Vertrauen, das die Landesregierung den Musikschulen entgegenbringt. Neben der strengen Einhaltung der bisherigen Hygieneschutzmaßnahmen und der Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit besteht ab sofort eine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken auch in den Unterrichten“, erklärt Musikschulleiter Michael Ressel. „Ausgenommen ist hiervon der Unterricht für Gesang und Blasinstrumente während des Spielens und Singens“, so Ressel weiter und weist außerdem darauf hin, dass das Musikschulgebäude ausschließlich von Schülern betreten werden darf.

Aktuelle Informationen sind über den Internetauftritt der Musikschule unter musikschule.lippstadt.de abrufbar.



Pressekontakt: Frau Scharte, Pressestelle, pressestelle@stadt-lippstadt.de,Tel: 02941/980-313
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