Meldungsdatum: 11.11.2020
Die Hälfte aller Eigenheime ist nicht ausreichend oder gar nicht mit Rauchmeldern ausgestattet. Zum bundesweiten Rauchmeldertag am Freitag, 13. November, erinnert der Kreis Viersen daher an die Rauchmelderpflicht. Denn Studien belegen: Pro Tag retten Rauchmelder in Deutschland durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder dem Tod.
Im Falle eines Wohnungsbrandes bleiben für die Flucht aus den eigenen vier Wänden nur wenige Minuten. "Besonders die tödliche Gefahr einer Rauchvergiftung darf nicht unterschätzt werden", weiß Rainer Höckels, Kreisbrandmeister und Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz. Der laute Alarm eines Rauchmelders warnt verlässlich auch im Schlaf vor der Brandgefahr und kann so wertvolle und lebensrettende Zeit verschaffen.
Die Rauchmelderpflicht gilt in NRW für Neubauten bereits seit 2013, für Bestandsbauten seit 2016. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege führen, seitdem mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. "Oftmals herrscht in Bezug auf den Begriff 'Wohnungen' noch ein großes Missverständnis. Damit sind nicht nur Miet- und Eigentumswohnungen gemeint, denn auch in Einfamilienhäusern oder Wochenendhäuschen wird natürlich gewohnt", so Höckels.
Rauchmelder sind in jeder Preisklasse und in jedem Design erhältlich. "Achten Sie jedoch auf geprüfte Qualität oder lassen Sie sich im Handel beraten", rät der Kreisbrandmeister.
Die fünf größten Irrtümer rund um Rauchmelder und Wohnungsbrände:
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de
Pressekontakt: Janine Martschinske, Tel. 02162/39-1071
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