Meldungsdatum: 09.11.2020

Schnelltests in Pflegeeinrichtungen ab heute verpflichtend

Kreis Viersen weist auf neue Regelungen zu PoC-Antigen-Tests hin

Ab Montag, 9. November, sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, PoC-Antigen-Tests (sog. "Schnelltests") anzuwenden. Dazu gehören ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und vollstationäre Einrichtungen. Das hat das Land NRW in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Mithilfe der Schnelltests sollen folgende Gruppen regelmäßig getestet werden:

Für die Testungen der betroffenen Gruppen müssen die Einrichtungen dem Kreis Viersen ein einrichtungseigenes Testkonzept vorlegen. PoC-Antigen-Tests dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Daher sind die Einrichtungen angehalten, sich eigenständig um eine entsprechende Schulung durch einen Arzt oder eine Ärztin zu kümmern.

Die Tests werden nicht zentral durch das Land zur Verfügung gestellt, sondern müssen durch die Einrichtungen und Dienste selber beschaffen werden. Tagespflegeeinrichtungen und vollstationäre Einrichtungen erhalten pro betreuter Person (Tagespflegegast oder Bewohner) die Kosten für 20 Tests pro Monat erstattet. Dabei handelt es sich um eine Rechengröße: Mit dieser Anzahl müssen alle erforderlichen Tests in den Einrichtungen abgedeckt werden. Dies beinhaltet neben den Tests für Bewohnerinnen und Bewohner auch die Tests für Mitarbeitende oder Besucherinnen und Besucher. Ambulante Pflegedienste können pro Kunde zehn Tests monatlich geltend machen.

Da die sozialen Kontakte minimiert werden sollen, wird den Angehörigen und Besucherinnen und Besuchern von Pflegeeinrichtungen geraten, die Anzahl der Besuche auf das zwingend Notwendige zu reduzieren. Um die vorhandenen Testkapazitäten der Einrichtungen nicht zu stark zu belasten, wird darüber hinaus empfohlen, die Anzahl der Besuchspersonen pro Bewohner möglichst niedrig zu halten.

Der Kreis bittet Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen, alle erforderlichen Hygieneregeln einzuhalten. Dazu gehören das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, die Einhaltung der Niesetikette und des Abstandsgebots, das regelmäßige Desinfizieren der Hände und regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten. Nur so können Beeinträchtigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner und Quarantänen und Besuchsverbote verhindert werden.

 

Pressekontakt: Janine Martschinske