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Corona: Informationen für positiv getestete und Kontaktpersonen auf notfallmg.de



Weil die Infektionszahlen auch in Mönchengladbach weiter stark steigen, melden sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bei der Stadtverwaltung. Sie sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder wenn sie selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Alleine gestern gingen mehr als 650 Anrufe beim Bürgertelefon der Stadt unter 02161/25-54321 ein.

 

Deshalb hat die Stadtverwaltung noch einmal wichtige Informationen und Verhaltensregeln schriftlich zusammengefasst und auch auf www.notfallmg.de veröffentlicht. Die Beachtung dieser Hinweise hilft den Behörden bei der täglichen Arbeit - und uns allen bei der Eindämmung des Coronavirus.

 

Hier eine Übersicht der Hinweise für positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen positiven Test erhalte?

 

  • Bitte begeben Sie sich sofort in häusliche Isolation. Das bedeutet, dass Sie zu Hause bleiben müssen. Sie dürfen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, nicht zur Arbeit oder zur Schule gehen, keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, keinen Besuch empfangen und auch nicht einkaufen gehen. Sie müssen in der Regel für zehn Tage ab Symptombeginn oder Test-Datum bei asymptomatischem Verlauf (= positiver Test ohne Symptome der Erkrankung) in häusliche Isolierung. Den genauen Zeitraum legt das Gesundheitsamt fest.
  • Sie müssen sich nicht beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt bekommt die Information über den positiven Befund ebenfalls und setzt sich schnellstmöglich telefonisch mit Ihnen in Verbindung. So helfen Sie mit, dass die Leitungen im Gesundheitsamt nicht überlastet werden.
  • Informieren Sie die Personen, die engen Kontakt zu Ihnen hatten (Kontaktpersonen der Kategorie I, Erläuterung weiter unten), ab zwei Tage vor Ihrem Symptombeginn (siehe unten). Diese sollen sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. So helfen Sie mit, weitere Ansteckungen zu verhindern. Auch die Kontaktpersonen müssen sich nicht beim Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wird die Kontaktpersonen so schnell wie möglich anrufen.
  • Erstellen Sie eine Liste der Kontaktpersonen der Kategorie I (möglichst mit Telefonnummern) und halten sie diese bereit, wenn das Gesundheitsamt mit Ihnen den ersten Kontakt aufnimmt.
  • Sollten Sie medizinische Hilfe benötigen, melden Sie sich bei Ihrer Hausärztin/ Ihrem Hausarzt oder in dringenden Fällen unter den üblichen Notfallnummern (zum Beispiel 116117 bzw. 112) und informieren Sie die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner darüber, dass Sie sich in häuslicher Isolierung befinden

 

Was sind Kontaktpersonen der Kategorie I?

 

Kontaktpersonen der Kategorie I haben ein erhöhtes Infektionsrisiko und sind unter anderem:

 

  • Personen, die mindestens 15 Minuten Gesichtskontakt mit einem Abstand von unter 1,5 Metern zu Ihnen hatten, etwa bei einem Gespräch. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt.
  • Personen, die zwar größeren Abstand zu Ihnen hatten, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren: Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum (mehr als 30 Minuten) beim gemeinsamen Sport oder Singen in schlecht belüfteten Räumen aufgehalten haben.
  • Personen, zu denen Sie in direktem Kontakt mit Körpersekreten- und Flüssigkeiten gestanden haben – etwa beim Küssen. Dies gilt auch bei Anhusten, Anniesen, Mund-zu-Mund-Beatmung oder Kontakt zu Erbrochenem.
  • Medizinisches Personal, zu dem Sie Kontakt hatten im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung, falls hier nicht die entsprechende Schutzausrüstung verwendet wurde.
  • Personen, die mit Ihnen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation (z.B. bei Veranstaltungen in Räumen) waren, zum Beispiel enge, direkte Sitznachbarn in der Schule, auch wenn Mund-Nasen-Schutz getragen wurde.

 

Für welchen Zeitraum muss ich meine Kontakte auflisten?

  • Wenn Sie bereits Coronavirus-Symptome haben, geben Sie bitte alle relevanten Kontaktpersonen (s.o.) ab zwei Tage vor Ihren ersten Krankheitsanzeichen bis zu Ihrer häuslichen Isolierung an.
  • Wenn Sie keine Coronavirus-Symptome haben, schreiben Sie bitte alle Kontakte auf, mit denen Sie zwei Tage bevor Sie den Test gemacht haben engen Kontakt (siehe oben) hatten.
  • Kontaktieren und informieren Sie bitte alle Personen aus Ihrem Umfeld, die mit Ihnen engen Kontakt hatten und zur Kategorie I zählen (siehe oben). Diese Personen müssen sich genau wie Sie in häusliche Quarantäne begeben und den Anruf des Gesundheitsamtes abwarten.

 

Wie verhalte ich mich als Kontaktperson der Kategorie I?

 

  • Sollten Sie von einer positiv getesteten Person informiert werden, dass eine der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft und Sie eventuell als Kontaktperson der Kategorie I gelten, begeben Sie sich in Quarantäne und warten Sie auf den Anruf des Gesundheitsamtes.
  • Sollten Sie selber Symptome verspüren oder aber als Risikopatient gelten, können Sie den Haus- oder Facharzt (telefonisch) über die Symptome und den Kontakt zu einer infizierten Person informieren. Der Hausarzt wird dann falls notwendig einen Test veranlassen.

Was bedeutet häusliche Quarantäne für Kontaktpersonen?

  • Achtung: Die folgenden Regeln gelten nur für vom Gesundheitsamt definierte Kontaktpersonen. Das Gesundheitsamt wird mit Ihnen im Einzelfall weitergehende Regeln vereinbaren.
  • In der Regel ist das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes / Ihres Kreises für Sie zuständig.
  • Häusliche Quarantäne für Kontaktpersonen wird durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet, wenn Sie Kontakt mit Menschen hatten, bei denen eine Infektion mit dem neuen Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde. Quarantänemaßnahmen sollen verhindern, dass Sie selbst in dieser Zeit andere Menschen anstecken (dies kann gegebenenfalls auch unwissentlich geschehen).
  • Quarantäne bedeutet, dass Sie zu Hause bleiben, nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, nicht zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen etc. gehen, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und keinen Besuch empfangen.
  • Das Gesundheitsamt entscheidet, wie lange die Quarantäne erforderlich ist. Grundsätzlich können Sie von einer 14-tägigen Quarantäne seit dem letzten Kontakt zur Corona-positiven Person ausgehen.

 

Was muss ich als Kontaktperson in Quarantäne beachten?

 

Der Besuch von Personen in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück, die nicht Ihrem Haushalt angehören, ist untersagt. Innerhalb Ihres Haushaltes beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

 

  • Halten Sie Abstand voneinander, vor allem zu älteren Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen.
  • Geben Sie sich nicht die Hand, küssen und umarmen Sie sich nicht.
  • Nutzen Sie, wenn möglich, einen eigenen Schlafraum und ein eigenes Badezimmer/Toilette.
  • Nehmen Sie Mahlzeiten nicht gemeinsam mit anderen Personen ein.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Husten-Nies-Etikette.
  • Benutzen Sie Einmal-Taschentücher.
  • Haushaltsgegenstände, wie Geschirr, waschen Sie bitte wie üblich bevor sie von anderen Personen benutzt werden. Eine besondere Desinfektion ist nicht erforderlich.
  • Waschen Sie Ihre Wäsche regelmäßig und gründlich mit üblichen Verfahren. Besondere Desinfektionsverfahren sind nicht erforderlich.
  • Teilen Sie Hygieneartikel nicht mit anderen Personen.
  • Lüften Sie regelmäßig.

 

Rückmeldung über Gesundheitszustand und schriftliche Quarantänebescheinigung

 

  • Alle Kontaktpersonen werden gebeten ein Tagebuch zu führen, in dem sie morgens und abends die Körpertemperatur messen und Krankheitssymptome notieren, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten.
  • Sollten bei Ihnen Symptome auftreten, die typisch für eine Infektion mit dem Coronavirus sein können (zum Beispiel trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Kopf-, Glieder-, Hals- oder Ohrenschmerzen oder Durchfall) wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt und fragen nach einem Corona-Test (Abstrich).
  • Sollten Sie dringende medizinische Hilfe benötigen, melden Sie sich unter den üblichen Notfallnummern (zum Beispiel 116117 bzw. 112 im Notfall) und informieren Sie die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner darüber, dass Sie sich in Quarantäne befinden.
  • Während der Zeit der Quarantäne und am Ende erhalten Sie einen Anruf einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes. Sie werden dann zu Ihrem Gesundheitszustand befragt.
  • Falls das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet, erhalten Sie bei Bedarf eine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber. Die Bescheinigung wird vom Gesundheitsamt am Ende der Quarantänezeit ausgestellt und per Post zugesandt.




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