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Sportanlagen Radrennbahn und Schlachthofstraße wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung bis auf Weiteres für den Individualsport geschlossen



Wegen wiederholter Verstöße gegen die in der gültigen Coronaschutzverordnung festgelegten Regelungen für den Sportbetrieb und damit einhergehendem Vandalismus, werden die beiden Sportanlagen Radrennbahn und Schlachthofstraße mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres geschlossen.

 

Der Fachbereich Schule und Sport weist noch einmal daraufhin hin, dass derzeit kein Vereinssport, sondern der Individualsport (ausschließlich allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands) zulässig ist. Auch in diesem Fall sind die in der Coronaschutzverordnung festgelegten Abstands- und Hygieneregeln zwingend zu beachten.

Sollten auf weiteren Anlagen Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt werden, behält der Fachbereich Schule und Sport sich vor, diese ebenso zu schließen.




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