Untersuchung der Fließgewässer in Herten

10.11.2020 | Herten

Erfassung des ökologischen Zustands

Auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden in Herten alle Fließgewässer auf ihren ökologischen Zustand begutachtet. Ab Mittwoch, 11. November, führt eine beauftragte Firma deshalb Ortsbegehungen durch und bewertet dabei die Qualität des Gewässers und das direkte Umfeld. Hierfür ist es notwendig, auch Privatgrundstücke zu betreten, wenn das Fließgewässer diese durchquert. Die Stadt Herten bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, diese zugänglich zu machen.

Die Ortsbegehungen und Kartierungen werden an folgenden Fließgewässern im Stadtgebiet durchgeführt: Bertlicher Bach, Oberlauf Hasseler Mühlenbach, Lamerottbach, Waldbach, Oberlauf Backumer Bach, Ebbelicher Bach, Oberlauf Holzbach, Marpenbach, Oberlauf Resser Bach, Schellenbruchgraben West-Ost, Sienbeckbach, Wambecke und am Wieschenbeckgraben. Die Bestandserhebungen dauern bis zum Sommer 2021 an. 

Die Stadt Herten hat ein Büro mit der Erstellung eines Konzeptes für die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer in Herten beauftragt. Anschließend sollen Möglichkeiten für eine Verbesserung erarbeitet werden. Gesetzliche Grundlage ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die ein Verschlechterungsverbot bzw. die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 vorgibt. Die damit verbundenen Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren im Rahmen der jährlichen Unterhaltungsarbeiten oder auch durch einen naturnahen Ausbau der Gewässer umgesetzt werden. 

Für Rückfragen steht Anne Feldhege vom Stadtentwicklungsamt unter der Telefonnummer 02366 303-397 oder per E-Mail an a.feldhege@herten.de  zur Verfügung.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 0 23 66 / 303 393, c.herzog@herten.de



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