Meldungsdatum: 10.11.2020

OB Dr. Trümper: Quarantäne muss zwingend eingehalten werden

Appell an die Magdeburger Bevölkerung

Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Amtsarzt Dr. Eike Hennig appellieren an die Vernunft der Magdeburger*innen. Es wurden Verhaltensregeln und Optimierungsvorschläge vereinbart, welche Oberbürgermeister und Amtsarzt bezüglich der Themen Quarantäne, Kontaktpersonen und Infektionsketten veröffentlichen. Die Stadtverwaltung wird diese Fragen auf der Homepage https://www.magdeburg.de/ ausführlich darlegen und beantworten. Oberbürgermeister Dr. Trümper verdeutlicht nochmal, dass es auf die Mithilfe eines Jeden einzeln ankommt.

 

Er ruft dringend dazu auf, dass jeder, der positiv auf eine Corona-Infektion getestet wurde, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben hat. Die häusliche Quarantäne ist zwingend, auch ohne Quarantänebescheid, einzuhalten. Das Gesundheitsamt wird den Quarantänebescheid ausstellen und sich schnellstmöglich mit der positiv getesteten Person in Verbindung setzen. Des Weiteren werden die positiv getesteten Personen aufgefordert, ihre Kontaktpersonen der letzten 6 bis 7 Tage aufzulisten und diese Liste schnellstmöglich dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.

 

Um diese Kontaktpersonen umgehend informieren zu können, benötigt das Gesundheitsamt folgende Angaben:

 

Kontaktperson ist, wer mit einer positiv-getesteten Person mehrere Minuten direkten Kontakt hatte oder sich ohne Mindestabstand und schlechter Lüftung in einem Raum aufgehalten hat. Die gesammelten Daten über die Kontaktpersonen können positiv getestet Personen am besten per E-Mail an das Gesundheitsamt schicken. Das Gesundheitsamt ist über die Hotline 0391/ 540 2000 oder per Mail: hotline.corona@ga.magdeburg.de zu erreichen.

 

Die vom Gesundheitsamt benachrichtigten Kontaktpersonen haben den Anweisungen des Amtes Folge zu leisten.

 

Verhalten nach einem Positivtest und in der Quarantäne

Wenn Sie nur Kontaktperson sind, dann dürfen die Kinder natürlich in die Betreuung bzw. in die Schule gehen. Sind Sie allerdings selbst positiv getestet worden, gelten Ihre Kinder für 14 Tage als Kontaktpersonen und müssen sich in Quarantäne begeben, unabhängig ob Sie zwischenzeitlich einen negativen Test vorweisen können.

 

Nein, dann gelten Ihre Kinder als Kontaktpersonen und haben wie Sie 14 Tage Quarantäne einzuhalten.

 

Ist ein Geschwisterkind Kontaktperson, kann das andere Kind selbstverständlich in die Kita oder Schule. Bei positiv getesteten Kindern gilt für diese und für alle Geschwister eine 14-tägige Quarantäne.

 

Beim Gesundheitsamt. Dieses stellt die notwendigen Anordnungen aus.

 

Aus Tierschutzgründen muss das Ausführen des Hundes ermöglicht werden. Hier ist es wichtig, dass keine persönlichen Kontakte zu Mitmenschen während des Gassigehens stattfinden dürfen.

 

Hierzu gibt es unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Aktuelles-Presse/Coronavirus-Covid-19/Entschädigung-nach-IfSG/ weiterführende Informationen.

 

Maskenpflicht

Wir gehen davon aus, dass selbstverständlich auch für die Mitarbeitenden eines Geschäftes Maskenpflicht gilt – zumal die Kund*innen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung einkaufen gehen dürfen.

 

Schulbetrieb

Eine Schulschließung durch das Gesundheitsamt kommt nur in Betracht, wenn eine Vielzahl von Schüler*innen und Lehrenden positiv getestet ist und bei der Ermittlung keine nachvollziehbare Infektionskette festgestellt werden konnte. Davon ausgenommen sind Schließungen von Einrichtungen durch den Schulträger selbst, wenn z.B. ein Großteil der Lehrenden in Quarantäne sein muss.

 

Angeordnete Quarantäne setzt die Schulpflicht außer Kraft.

 

Die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes sieht einen Weiterbetrieb des Schulsports vor.

 

Grundsätzlich ist dies eine Frage für die Trägerin des Schülerverkehrs, die Magdeburger Verkehrsbetriebe. Grundsätzlich sollten Eltern überlegen, ob bei einem kurzen Schulweg die Möglichkeit besteht, dass das Kind zu Fuß oder per Fahrrad zur Schule gelangen kann.

 

 

Corona-Tests

Nein, es gibt keine Rangfolge für Tests in ambulanten Testzentren.

 

Haben Sie Symptome oder ist ein Test durch das Gesundheitsamt angeordnet worden, können Sie sich in die Fieberambulanz in der Brandenburger Straße 8 begeben. Selbstverständlich kann auch Ihr/e Hausarzt/ Hausärztin diesen Test vornehmen.