Meldungsdatum: 11.11.2020

Vogelgrippe: Kreis Viersen fordert zur Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen auf

Erste Fälle in Norddeutschland, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich

Der Kreis Viersen warnt vor einem erhöhten Risiko für den Ausbruch der Vogelgrippe. Alle Geflügelhalter – auch Klein- und Hobbyhalter – werden dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsmaßnahmen aufgefordert.

Seit Ende Oktober treten wieder vermehrt Geflügelpestfälle bei Wildvögeln an der Nordsee- und Ostseeküste auf. In Norddeutschland, in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich sind bereits erste Fälle der Vogelgrippe auch bei Nutzgeflügel bekannt. Bisher konnte neben dem Geflügelpest-Subtypen H5N8 noch ein weiterer hochansteckender Subtyp H5N5 nachgewiesen werden. Aktuell ist in der niederländische Region Gelderland ein Restriktionsgebiet zur Bekämpfung der Geflügelpest eingerichtet. Dieses endet nahe der deutschen Grenze.

Die Experten für Tiergesundheit am Friedrich-Löffler-Institut schätzen das Risiko für einen Eintrag der Geflügelpest in deutsche Nutztierbestände und zoologische Einrichtungen als „hoch“ ein.

Deshalb gelten unter anderem folgende gesetzliche Biosicherheitsmaßnahmen:

Um die Ausbreitung des Virus in Nutzgeflügelbestände zu verhindern, haben viele Landkreise im Norden Deutschlands bereits eine Aufstallung des Geflügels angeordnet. Abhängig von der Entwicklung des Seuchengeschehens kann diese Maßnahme auch im Kreisgebiet notwendig werden. Der Kreis Viersen rät daher, Aufstallungsmöglichkeiten schon jetzt vorzubereiten.

Darüber hinaus gilt die dringende Empfehlung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, aktuell keine toten Vögel anzufassen. Auch wenn bislang keine Übertragung der bisher nachgewiesenen Virustypen auf den Menschen bekannt ist, sind Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten.

Pressekontakt: Laura Nestrojil, Telefon 02162/39-1034