Meldungsdatum: 12.11.2020
Auch nach Beginn der „närrischen Zeit“ am 11.11.2020 kontrolliert das Ordnungsamt die Einhaltung der geänderten 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes und die dazu erlassene Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt.
Oberstes Ziel aller Regelungen in diesem Zusammenhang ist, die persönlichen körperlichen Kontakte in der Bevölkerung für einen gewissen Zeitraum deutlich zu reduzieren, um das Infektionsgeschehen aufhalten bzw. bremsen zu können und die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus deutlich zu verringern.
Zum besseren Verständnis der geltenden Regelungen in Magdeburg im November 2020 weist das Ordnungsamt auf Folgendes hin: Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Bußgeld bis zu 75 Euro für Privatpersonen und bis zu 1.000 Euro für Betreiber, Veranstalter und/ oder Gewerbetreibende geahndet werden können, wobei strafrechtliche Tatbestände hinzukommen und gesondert verfolgt werden könnten:
Für die in diesem Jahr vermutlich stark enttäuschten Karnevalisten übersetzt: „Wir machen durch bis morgen früh“ fällt derzeit aus. „Die Karawane zieht weiter“ muss auch ausfallen. Der Verzehr von Speisen und Getränken vor den entsprechenden Verkaufsstellen ist untersagt.
Das Ordnungsamt wird bei Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung aktuell keine Barverwarnungen erheben, sondern immer ein schriftliches Verfahren einleiten. Dies dient zum einem der Identifikation von denjenigen, die sich wiederholt der Einhaltung der Regeln verweigern, als auch dem Infektionsschutz.
Die Dienstkräfte sind sowohl als Fußstreife, mit E-Bikes, mit PKW und in öffentlichen Verkehrsmitteln stadtweit im Einsatz und für alle Bürger*innen bei Fragen ansprechbar.
Landeshauptstadt Magdeburg
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