Kreis Steinfurt. Das Oberverwaltungsgericht hat am Freitag (20. November) per Eilbeschluss wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in Bezug auf Ein- und Rückreisende (Corona-Einreiseverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Stabsstelle Corona des Kreises Steinfurt kontaktiert derzeit alle unter Quarantäne stehenden Reiserückkehrerinnen und –rückkehrer im Kreis Steinfurt und informiert sie über die rechtlichen Folgen. Darüber hinaus steht die Kreisverwaltung telefonisch wie gewohnt zur Verfügung.
Es besteht nach der neuen Rechtslage bis auf weiteres keine Pflicht zur Quarantänisierung von Reiserückkehrern in NRW. Noch nicht absehbar ist, ob und - wenn ja - wie das Land NRW eine modifizierte Corona-Einreiseverordnung erlassen wird.
Weitere Informationen (auch Telefonnummern), die ständig aktualisiert werden, gibt es auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt.de.