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Neue Regelung zur Maskenpflicht an öffentlichen Orten


Landkreis Leer erlässt Allgemeinverfügung / Maskenpflicht in der Stadt Leer gilt unabhängig vom Inzidenzwert
30. November 2020

In mehreren Straßen der Leeraner Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie weiterhin eine Maskenpflicht – ab diesem Mittwoch aber unabhängig vom Inzidenzwert, also der Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Das teilt die Kreisverwaltung Leer in einer Presseerklärung mit.

In einer neuen Allgemeinverfügung hat der Landkreis festgelegt, an welchen öffentlichen Orten unter freiem Himmel in der Stadt Leer eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist: Bahnhofsvorplatz, Mühlenstraße, Brunnenstraße und Rathausstraße. Dort gilt die Maskenpflicht täglich von 7 bis 23 Uhr. Für den Hafenbereich in Ditzum wird die Maskenpflicht aufgehoben. Die Verfügung wird an diesem Dienstag in den hiesigen Tageszeitungen veröffentlicht und am Mittwoch in Kraft treten.

Die neue Allgemeinverfügung löst die alte Verfügung vom 9. November ab, in der die Maskenpflicht noch an den Inzidenzwert gebunden war. Das ist durch die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die an diesem Dienstag in Kraft tritt, nun anders geregelt. Der Inzidenzwert spielt bei der Maskenpflicht an öffentlichen Orten keine Rolle mehr.

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