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Meldungsdatum: 30.11.2020

Neue Coronaschutzverordnung ab 1. Dezember 2020

Land setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um - Pressemitteilung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Die am 25. November 2020 bei den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt. Die neue Coronaschutzverordung enthält notwendige Anpassungen und bleibt gemäß der Vereinbarung der Regierungschefs und den neuen bundesgesetzlichen Vorgaben bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Lage ist weiterhin ernst. Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um eine Gesundheitsnotlage abzuwenden. Dafür müssen wir weiterhin konsequent Kontakte reduzieren, um so das Infektionsgeschehen weiter eindämmen. Die Regelungen im November haben den exponentiellen Anstieg stoppen können, aber leider sinken die Infiziertenzahlen bisher noch nicht so stark wie gewünscht und erforderlich. Gerade mit Blick auf die anstehende Adventszeit sind die Maßnahmen für viele Menschen hart und erfordern von uns allen, dieses Jahr von lieb gewonnen Traditionen Abstand zu nehmen. Jetzt heißt es: Durchhalten.”

Die Maßnahmen im Überblick
Die neue Coronaschutzverordnung sieht die folgenden Maßnahmen vor:

Für die kommende Adventszeit und die Feiertage gelten zudem folgende Sonderregelungen:

Die neue Coronaschutzverordnung gilt ab 1. Dezember 2020 und ist unter https://www.land.nrw/corona oder auf der Seite der Stadt Borken abrufbar.


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Neue Coronaschutzverordnung: Land setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um

Land NRW
Neue Coronaschutzverordnung: Land setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um


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