#Meldungsdatum# |
Quarantäneverordnung des Landes NRW schafft Klarheit für positiv Getestete und Kontaktpersonen Erstmals hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Verordnung zu den Quarantäne-Regelungen erlassen, die am 1. Dezember in Kraft getreten ist. Ziel der Verordnung ist es, die Bestimmungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger landeseinheitlich und klar zu regeln. Dies hilft den Betroffenen, die eines positives Testergebnis erhalten haben oder die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Gleichzeitig erleichtert die Verordnung die Arbeit der Gesundheitsämter, da nun in vielen Fällen keine individuelle Quarantäneanordnung mehr erforderlich ist.
Hier die wichtigsten Punkte, die in der Quarantäneverordnung geregelt sind:
Die Regelungen der ersetzen die individuellen Quarantäneanordnungen durch die zuständigen Behörden vor Ort und entfaltet – solange keine individuelle Quaratäneanordnung durch das Gesundheitsamt festgelegt wurde – die gleiche rechtliche Wirkung einschließlich des Anspruchs auf Lohnersatz nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Die hierfür erforderliche Quarantänebescheinigung wird durch das Gesundheitsamt erstellt und im Nachhinein übersandt.
Weitere Informationen dazu unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene |
![]() |
Stadt Mönchengladbach - Stabsstelle Presse & Kommunikation Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99 presse@moenchengladbach.de |