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Unna, den 07. Dezember 2020

Hinweise zur Maskenpflicht in der Fußgängerzone
Kreisstadt Unna.

Im Zuge der geänderten Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt seit Montag (7. Dezember) eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone  (Karte) und deren Seitenstraßen in der Kreisstadt Unna. Beginnend ab der Bahnhofstraße (Hinweisschild Fußgängerzone) bis zum zib an der Massener Straße, inklusive aller Seitenstraßen gilt durchgehend die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Damit ist auch das Abnehmen der Maske zum Essen, Trinken oder Rauchen in diesen Bereichen nicht gestattet. Die Stadt wird dazu zeitnah Hinweisschilder aufstellen und auch Handzettel mit den entsprechenden Hinweisen verteilen. Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden die Einhaltung dieser Regelung kontrollieren. Eine Maskenpflicht gilt ab sofort auch auf den Parkplätzen vor Geschäften. Die Geschäftsinhaber sind entsprechend informiert, diese Regelungen umzusetzen. Vorbehaltlich eventueller Rechtsänderungen wird das Abbrennen von Silvesterraketen erlaubt sein. Allerdings werden Mitarbeitende des Ordnungsamtes der Stadt Unna im Rahmen der Ordnungspartnerschaft mit der Polizei verstärkt kontrollieren, da auch an Silvester eine Kontaktsperre (maximal zehn Personen im engsten Familien- und Freundeskreis) gilt.



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle

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