Meldungsdatum: 08.12.2020
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Bau von vier Windrädern an der Boisheimer Nette in Viersen zulässig ist. Der Kreis Viersen hatte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windräder am 30. Dezember 2016 erteilt. Dass die Entscheidung des Kreises weder fehlerhaft noch rechtswidrig ist, hat das Gericht jetzt unanfechtbar bestätigt.
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