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Neubau der Ledabrücke: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt


Veröffentlichung auch elektronisch im Internet
10. Dezember 2020

Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ledabrücke in Leer werden die Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie liegen zu jedermanns Einsicht aus, und zwar ab diesem Donnerstag, 10. Dezember 2020, bis einschließlich 27. Januar 2021.

Der Landkreis Leer als zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde veröffentlicht die Unterlagen wegen der Corona-Pandemie elektronisch im Internet unter https://www.landkreis-leer.de/Politik-Verwaltung/Bekanntmachungen (dort unter dem Titel „Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ledabrücke“). Der Inhalt dieser vom Landkreis Leer veröffentlichten Version ist für das Verfahren maßgeblich.

Eingesehen werden können die Unterlagen auch unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite (dort ebenfalls unter dem Titel: „Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ledabrücke“).

Zusätzlich liegen die Planfeststellungsunterlagen im gleichen Zeitraum in den Rathäusern mehrerer Kommunen aus: bei der Stadt Leer, der Samtgemeinde Jümme sowie den Gemeinden Westoverledingen, Rhauderfehn und Ostrhauderfehn. Wegen der Corona-Pandemie ist dort aber eine telefonische Anmeldung erforderlich.

Einwendungen und Stellungnahmen sind bis zum 01.03.2021 an die Planfeststellungsbehörde oder die auslegenden Kommunen zu übergeben.

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