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Unna, den 14. Dezember 2020

Änderungen im Passwesen
Gültigkeit von Kinderreisepässen wird verringert

Kreisstadt Unna.

Die Kreisstadt Unna weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2021 das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Das bedeutet, dass sich die Gültigkeit von Kinderreisepässen verringert. Sie werden nur noch für die Dauer von einem Jahr (vorher 6 Jahre) ausgestellt. Auch eine Verlängerung erfolgt nur noch für die Dauer von einem Jahr. Außerdem ist die Personalausweisgebührenverordnung geändert worden. Ab 1. Januar 2021 beträgt die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 37 Euro (vorher 28,80 Euro). Die Gebühr für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bleibt mit 22,80 Euro unverändert.



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