Meldungsdatum: 17.12.2020

Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg

Ab dem 19. Dezember

Für das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg gilt ab dem 19. Dezember 2020 die Stallpflicht für Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest. Das bedeutet, dass die Tiere (Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) in geschlossenen Ställen zu halten sind. Möglich sind auch Vorrichtungen, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres.

 

In Deutschland werden seit dem 30.10.2020 täglich tot aufgefundene, mit dem Geflügelpest-Virus infizierte Wildvögel gemeldet. Fälle positiver Wildvögel sind in benachbarten Bundesländern und auch grenznah zu Sachsen-Anhalt in Brandenburg und Sachsen bestätigt. Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen wurde in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen nachgewiesen.

 

Das Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg ist ein Risikogebiet; die Gefahr des Eintrags von Geflügelpest in Nutzgeflügelhaltungen ist hoch. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind daher unbedingt zu vermeiden.

 

Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter*innen generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt anzumelden.

 

Das ist schriftlich an

Landeshauptstadt Magdeburg

Gesundheits- und Veterinäramt

39090 Magdeburg

 

oder telefonisch unter

0391/ 540 6233 möglich.

 

Für nähere Auskünfte steht das Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung. Ein Merkblatt für Geflügelhalter*innen ist online abrufbar unter https://www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/System/Adressen/index.php?La=1&object=tx,37.8942.1&kat=&kuo=2&sub=0.