Die derzeitigen Einschränkungen im öffentlichen Leben haben massive Auswirkungen auf die Angebote von freien Trägern, Vereinen und Verbänden. Insbesondere mehrtägige Freizeitmaßnahmen und -lager mussten aufgrund der andauernden Corona-Pandemie vielerorts abgesagt werden. Viele Jugendverbände und -gruppen sowie Kirchengemeinden sind bereits kreativ geworden und organisierten – unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen – Alternativangebote.
Der Landkreis Leer unterstützt mit einer Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit die vielfältigen Angebote von Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften sowie kommunaler und verbandlicher Jugendarbeit im Landkreis.
Der Jugendhilfeausschuss hat nunmehr beschlossen, dass ergänzend zu den in der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit vorgesehenen Möglichkeiten auch Tagesangebote als Alternative zu Corona-bedingten Ausfällen von Freizeiten und Lagern der Kinder- und Jugendförderung im Zeitraum vom 23.12.2020 – 01.09.2021 gefördert werden können. Eine finanzielle Förderung mit 50 % der in den Richtlinien geregelten Sätze zu Freizeiten und Lagern ist möglich, wenn diese Alternativangebote mindestens ein sechsstündiges Programm pro Tag beinhalten. Ob Angebote überhaupt in Präsenz stattfinden können, hängt von der aktuellen Infektionslage ab. Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass Angebote der Jugendarbeit zurzeit nur als Online-Format stattfinden können.
Nähere Informationen und Hinweise erhalten freie Träger, Vereine und Verbände sowie weitere Interessierte bei der Kreisjugendpflegerin des Landkreises Leer, Pia Fischer, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Tel. 0491 926-1369, Email: pia.fischer@lkleer.de.
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