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Unna, den 18. Dezember 2020

Stadt verzichtet auf Böllerverbotszonen
Ordnunsgamt kontrolliert Ansammlungs- und Versammlungsverbot

Kreisstadt Unna.

Die Kreisstadt Unna verzichtet am Silvestertag auf die Ausweisung von Verbotszonen für das öffentliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern und die Verwendung von Pyrotechnik auf publikumsträchtigen Plätzen und Straßen. In diesem Zusammenhang wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den Vorgaben der Coronaschutzverordnung der Ankauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik untersagt ist. Zudem sieht die Coronaschutzverordnung für den 31. Dezember und 1. Januar ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot vor. Das Ordnungsamt der Stadt Unna wird an Silvester die Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung verstärkt kontrollieren.  



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