Meldungsdatum: 21.12.2020

Bewerbungsphase für Städtebauförderprogramme 2022

Fördermittelanträge für 2022 bis zum 31. Januar 2021 beim Stadtplanungsamt stellen

Das Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg nimmt bis zum 31. Januar 2021 wieder Fördermittelanträge für Städtebauförderprogramme entgegen. Interessierte können sich für das Programmjahr 2022 für folgende Programme bewerben: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

 

Beginnend mit der „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020“ vom Mai 2020 zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern wurde die Städtebauförderung umstrukturiert – statt der bisherigen Aufgliederung in fünf Programme („Stadtumbau“, „Die soziale Stadt“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“) erfolgt eine Bündelung in den drei Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

 

Bewährte Fördervoraussetzungen bleiben bestehen und werden durch zukunftsorientierte Anforderungen und Bedingungen ergänzt. Zurzeit liegt keine an die neue Struktur der Städtebauförderung angepasste Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt vor. Diese ist gegenwärtig für den Jahresanfang 2021 angekündigt.

 

Im Programmjahr 2022 ist die Antragstellung im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für Einzelmaßnahmen in folgenden Fördergebieten möglich:

 

- Altstadt (Stadtteil „01 – Altstadt“)

- Siedlung Reform (Erhaltungssatzungsgebiet nach § 172 (1) Nr. 1 BauGB)

- Stadtfeld (Stadtteile „24 – Stadtfeld Ost“ und „26 – Stadtfeld West“)

- Sudenburg (Stadtteil „30 – Sudenburg“)

- Ostelbien (Stadtteile „56 – Cracau“, „02 – Werder“ „52 – Brückfeld“)

 

Auch für das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ können im Programmjahr 2022 Anträge in folgenden Gebieten gestellt werden:

 

- Leipziger Straße (Stadtteil „36 – Leipziger Straße“)

- Neustadt (Stadtteile „04 – Alte Neustadt“ und „06 – Neue Neustadt“)

- Nord (Stadtteile „08 – Neustädter See“ und „10 – Kannenstieg“)

- Südost (Stadtteile „44 – Buckau“, „46 – Fermersleben“, „48 – Salbke“ und „50 – Westerhüsen“)

 

Zudem ist es im Programmjahr 2022 möglich, Fördermittel für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ in folgenden Fördergebieten zu erhalten:

 

- Neu Olvenstedt (Stadtteil „22 – Neu Olvenstedt“)

- Reform (Stadtteil „38 – Reform“ ohne Erhaltungssatzungsgebiet „Siedlung Reform“)

 

Hintergrund zur Beantragung von Städtebaufördermitteln

Die Antragsformulare sind im Stadtplanungsamt sowie im Internet unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Bürgerservice/Formulardepot erhältlich.

 

Wenn die Frist der Antragstellung nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2022 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Aufnahme in die Bewilligung frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Aufnahme in die Bewilligung oder ohne Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wirkt sich förderschädlich aus. Bei Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Projektförderungen (ANBestP) des Landes zu beachten, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen.