Meldungsdatum: 29.12.2020
Es geht insgesamt um eine Summe von rund 37.000 Euro, die Händler und Gastronomen für die Nutzung von öffentlichen Flächen zahlen müssten, wenn sie etwa Warenständer aufstellen oder Sitzplätze anbieten. Da Handel und Gastronomie während des Lockdowns bereits mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, beabsichtigt die Verwaltung auf die Gebühr zu verzichten.
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