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Pressemitteilung vom 28. Dezember 2020 |
Feuerwerksverbot im gesamten Kreisgebiet – Landkreis erlässt Allgemeinverfügung Landkreis Kassel. Der Landkreis Kassel erlässt ein Verbot für das Verwenden und Zünden von Feuerwerkskörpern für das gesamte Kreisgebiet. „Das Verbot gilt am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021“, informiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Der Landkreis hat sich dafür entschieden, das „Böllern an Silvester und auch am Neujahrstag“ im gesamten Kreisgebiet zu verbieten, „da diejenigen, die gern böllern wollen“ mobil im Kreis unterwegs sein könnten und die mit dem Feuerwerk verbundenen Gefahren im gesamten Kreis bestehen. Das Verbot für den öffentlichen Raum und die dringende Empfehlung für Privatgrundstücke ist „zwar eine erneute Einschränkung in die Handlungsfreiheit der Menschen, aber der Gesundheitsschutz und die Beanspruchung der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes gehen hier eindeutig vor“, so der Pressesprecher weiter. Da auch der Verkauf von Feuerwerk verboten sei, wiege die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit zudem weniger schwer. Zumindest für den Tier- und den Naturschutz habe das Verbot auch positive Auswirkungen. Kühlborn: „Wer ein Haustier hat, weiß welche Belastungen Feuerwerk für die Tiere darstellt – und das gilt natürlich in gleichem Maße auch für die Wildtiere“. Vizelandrat Andreas Siebert appelliert mit Blick auf Silvester und Neujahr erneut an die Bevölkerung möglichst wenig Kontakte zu pflegen. „Wir haben gerade erst mit den Impfungen in Seniorenheimen begonnen und bis wir alle durch Impfungen besser geschützt sind wird es noch einige Monate dauern“, betont Siebert. Es gäbe keinen Grund zum Jahreswechsel beim Schutz vor Corona leichtfertig zu sein. Das Feuerwerksverbot wird von den kommunalen Ordnungsbehörden sowie der Polizei kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, dass je nach Einzelfall zwischen 200 Euro und 25.000 Euro betragen kann. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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