Meldungsdatum: 30.12.2020
Das Magdeburger Ordnungsamt hat einen Kiosk im Norden der Stadt wegen wiederholtem Alkoholausschank schließen lassen. Gemäß 9. Eindämmungsverordnung des Landes dürfen Gaststätten für den Publikumsverkehr nicht öffnen. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt. Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten.
Am 29. Dezember hatten Beamt*innen des Ordnungsamtes festgestellt, dass an und in einem Kiosk mehrere Personen Bier tranken. Fünf Männer ohne Mund-Nasen-Bedeckung befanden sich in der ca. 5 m² kleinen Betriebsstätte. Das Ordnungsamt nahm die Personalien der Anwesenden auf. Während der Kontrolle vor Ort bemerkten die Beamt*innen zudem, dass der Angestellte die tatsächlich getrunkene Menge Alkohol verschleiern wollte, als er einem der Gäste nur zwei Bier berechnete. Dieser gab jedoch an, auch Schnaps und Weinbrand konsumiert zu haben.
Der Angestellte des Kioskes war schon bei einer Vielzahl vorangegangener Kontrolle angetroffen und mehrfach belehrt worden. Nachdem der Kiosk-Betreiber vor Ort eintraf und ihm der Sachverhalt erklärt wurde, erfolgte die Sicherstellung (Versiegelung) und Schließung der Betriebsstätte. Da bereits im Mai 2020 ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Corona-Vorschriften durchgeführt wurde, muss der Betreiber nun mit einem Bußgeld nicht unter 2.000 Euro rechnen.
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