Meldungsdatum: 11.01.2021
Seit dem 14.12.2020 gilt der eingeschränkte Pandemie-Betrieb in Kitas und Kindertagespflege. Am 05.01.2021 haben Bund und Länder zunächst bis Ende Januar 2021 beschlossen: Die Kinder, bei denen es keine anderen Möglichkeiten der Betreuung gibt, können die Kita und die Kindertagespflege besuchen. Es bleibt allerdings der dringende Appell des Landes Nordrhein-Westfalen, die Betreuungsangebote nur in wirklich erforderlichen Fällen zu nutzen. Eine systemrelevante berufliche Tätigkeit o.ä. - wie im Frühjahr letzten Jahres - muss nicht nachgewiesen werden.
Die Betreuung darf - so wie das schon weit überwiegend in den Einrichtungen praktiziert wird - nur noch in festen Gruppen stattfinden. Um diese Anforderung personell und organisatorisch leisten zu können, kann der Umfang der Betreuung seitens der Kita bzw. des Trägers ab dieser Woche um jeweils 10 Stunden (wie bereits im Juni und Juli 2020) gekürzt werden. In der häuslichen Kindertagespflege bleibt der vollständige Betreuungsumfang beibehalten.
Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Um den Eltern entgegenzukommen, wurde die Abbuchung der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege für den Monat Januar 2021 vorerst gestoppt bzw. nicht durchgeführt. Eltern, die bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag den monatlichen Elternbeitrag überweisen, können die Zahlung ebenfalls für den Januar aussetzen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits die Absicht geäußert, die Elternbeiträge für den Monat vollständig zu erlassen. Diese sollen dann jeweils hälftig vom Land und von den Kommunen übernommen werden. Bei einem entsprechenden Beschluss des Landes Nordrhein-Westfalen müsste dann auch noch der Rat der Stadt Borken über die Kostenübernahme beraten und entscheiden.
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