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Unna, den 14. Januar 2021

Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2021
Kreisstadt Unna.

Ab dem 15.01.2021 werden an rund 22.000 Eigentümer*innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2021 verschickt.  

Zur Information der Steuer- und Gebührenpflichtigen wird den Bescheiden ein Flyer zur aktuellen Gebühreninformation 2021, ein Merkblatt mit Hinweisen zu Mülländerungen und Eigentumswechseln sowie Informationen zum neuen digitalen Serviceportal beigelegt. Zudem ist den Grundsteuerbescheiden auch ein Fragebogen zur Erstellung des neuen Mietspiegels beigefügt.  

Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 44,60 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2020: rd. 45 Mio. €).

Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:

 

Grundsteuer A                                       0,26 Mio. €

Grundsteuer B                                     19,20 Mio. €

Summe Steuern                                19,46 Mio. €

 

Schmutzwassergebühren                    8,48 Mio. €

Niederschlagswassergebühren        10,54 Mio. €

Straßenreinigungsgebühren                0,94 Mio. €

Müllabfuhrgebühren                              5,22 Mio. €

Summe Gebühren                            25,18 Mio. €

 

Müllmarken:

Bis auf weiteres werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 bleiben weiterhin gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.

 

Beratung:

Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben der Bereich Steuern bei der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft.

 

Viele Anliegen können inzwischen über das neue Serviceportal der Kreisstadt Unna unter der Adresse serviceportal.unna.de „online“ erldigt werden: 

  • Beantragung bzw. Änderung von Müllgefäßen
  • An - und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer
  • Erklärung zum Eigentumswechsel
  • Mitteilung von Zählerständen zur Berücksichtigung von Außenwasserzählern (Gartenbewässerung)

Weitere Angebote sind in Planung.   

Bei weitergehenden Fragen zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln und bei Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer berät der Bereich Steuern der Kreisstadt Unna:

 

 

 

Telefon

Ansprechpartner*in

103 - 275

Frau Leimbach

103 - 267

Frau Treese

103 - 266

Herr Tiede

 

Für telefonische Beratungen stehen die Mitarbeiter*innen

 

montags, dienstags und donnerstags              von           8.00 Uhr  bis  12.00 Uhr

und                                                                  von          13.30 Uhr  bis  15.45 Uhr

mittwochs                                                        von           8.00 Uhr  bis  12.00 Uhr

freitags                                                            von           8.00 Uhr  bis  12.30 Uhr

 

zur Verfügung.

Eine persönliche Vorsprache ist aufgrund der Pandemie zurzeit leider nicht möglich. In der Regel können alle Anliegen schriftlich oder telefonisch geklärt werden.

Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Bereich Steuern zu rechnen. Deshalb ist das Verfahren bei Änderungen der Müllgefäße sowie bei Veräußerung von Immobilien / Grundstücken bereits im beiliegenden Flyer erläutert.

 

  • Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren, insbesondere auch zur Überprüfung der Niederschlagswassergebühren und der Kalkulationsgrundlagen hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:

 

 

Telefon

Ansprechpartner*in

2003 - 83

Frau Willige-Schleep

2003 - 28

Herr Niederheidt

 




Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

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