Meldungsdatum: 20.01.2021
Der Kreis Viersen erhebt für den Monat Januar keine Elternbeiträge. Davon betroffen sind die Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes Viersen – also in den Kommunen Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie Tönisvorst. Mit der Regelung sollen Eltern in der anhaltenden Corona-Pandemie finanziell entlastet werden.
Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, haben den Beitrag für Januar bereits bezahlt. In diesen Fällen wird durch die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und die Stadt Tönisvorst der Elternbeitrag zurückerstattet oder für den Folgemonat Februar ausgesetzt. Die Gebühren für den Besuch der Kindertagespflege hingegen fallen erst zum Monatsende an. Eltern können die Zahlung für den Beitragsmonat Januar in diesen Fällen einfach aussetzen.
Die Landesregierung hatte sich gemeinsam mit Städten und Kreisen darauf verständig, die Elternbeiträge für diesen Monat auszusetzen. Die Einnahmeausfälle werden gemeinsam durch das Land NRW und den Kreis Viersen getragen.
Pressekontakt: Janine Martschinske, Tel. 02162/39-1071
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