Meldungsdatum: 27.01.2021
Aktuell finden Schuleingangsuntersuchungen vorrangig für Kinder mit bestätigtem oder vermutetem Förderbedarf statt. Dazu zählen Kinder mit einer Behinderung sowie Kinder, die dem Kreisgesundheitsamt von Kindergärten oder der aufnehmenden Schule im Einvernehmen mit den Eltern gemeldet werden.
Eltern, die hinsichtlich der Einschulung ihres Kindes besorgt sind, sollten sich zunächst an den jeweiligen Kindergarten wenden. Bei Bedarf nimmt die Einrichtung Kontakt zum Kreisgesundheitsamt auf.
Pandemiebedingt wird eine vollständige Untersuchung des Einschulungsjahrgangs 2021 voraussichtlich nicht möglich sein. Der Kreis weist deshalb darauf hin, dass auch Kinder eingeschult werden, die bis zum Einschulungstag keinen Termin zur Untersuchung erhalten haben.
Das Vorgehen ist mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) abgestimmt.
Pressekontakt: Laura Nestrojil, Telefon 02162/39-1034
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