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Meldungsdatum: 27.01.2021

Antragsfristen 2021 bei der LWL-Kulturstiftung

Erste Frist für Projektanträge endet im Februar

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:

Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr zu zwei Antragsphasen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Am Sonntag (28.2.) endet die erste Frist, zu der Kulturprojekte vorgestellt werden können, die im Sommer 2021 oder im nächsten Jahr starten. Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle eingegangenen Anträge im Mai dieses Jahres. Projekte, die 2022 beginnen, können in der zweiten Vergaberunde mit einem Antrag vorgestellt werden. Die Antragsfrist ist Dienstag (31.8.), das Kuratorium tagt dazu im November dieses Jahres.

Bei Interesse an einer Projektförderung ist eine frühzeitige Einbindung der LWL-Kulturstiftung in die Projektplanung ratsam: Mit diesem Angebot unterstützt die Stiftung Projektmacherinnen und Projektmacher, um so notwendige Profilschärfungen, kulturelle Ausrichtungen oder Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften in die Antragsentwicklung einzubeziehen. Die inhaltlich-kulturfachliche Beurteilung und die Entscheidungen über die Förderungen trifft das Kuratorium der Stiftung in ihren Sitzungen. Grundsätzlich zeigt sich die Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) offen für Projekte aller Kultursparten und begrüßt Vorhaben mit überörtlichem und spartenübergreifendem Charakter sowie einem westfälisch-lippischen Bezug.

Für beide Fristen - 28. Februar und 31. August - gilt der Poststempel.

Alle Förderkriterien sowie Antragsunterlagen und Beispielprojekte sind auf der Internetseite der LWL-Kulturstiftung zu finden. Für die Beratung vor der Antragstellung können Svenja Boer (links im Bild) und Dr. Friederike Maßling kontaktiert werden (svenja.boer@lwl-kulturstiftung.de, friederike.massling@lwl.org).

Weitere Informationen: https://www.lwl-kulturstiftung.de/de/

Pressekontakt: Pressestelle Borken, Tel. 02861 / 939 - 106


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Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr zu zwei Antragsphasen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe

LWL/Tomasoni
Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr zu zwei Antragsphasen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe

Die LWL-Kulturstiftung vergibt in diesem Jahr zu zwei Antragsphasen Fördermittel an Kulturschaffende aus der Region Westfalen-Lippe: Für die Beratung vor der Antragstellung können Svenja Boer (links im Bild) und Dr. Friederike Maßling kontaktiert werden. Foto: LWL/Tomasoni


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