Meldungsdatum: 28.01.2021
Im Rahmen der Auflösung des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 wurden 2018 zwischen den beteiligten Kommunen Borken, Heiden und Reken Vereinbarungen zur Verteilung der Verbandsvermögenswerte getroffen.
Aus dieser Vermögensverteilung erhielt die Stadt Borken das Aufforstungsrecht an landwirtschaftlichen Flächen in Südlohn. Konkret beinhaltet das Recht die Aufforstung einer bisher als Ackerfläche genutzten landwirtschaftlichen Fläche zur Größe von insgesamt 12 ha, die danach dauerhaft als Waldfläche erhalten wird.
Im Zusammenhang mit der Schaffung von Planungsrecht für Gewerbegebiete wird regelmäßig in Ökologie und Forstbestände eingegriffen. Daher sind geeignete Flächen für Aufforstungen von hoher Wichtigkeit, da durch die Aufforstungen Eingriffe an anderer Stelle ausgeglichen werden können.
Die Stadt Borken setzt jetzt diese Aufforstung um. Die Arbeiten hierfür begannen am 25.01.2021. Es werden fast 50.000 lebensraumtypische Bäume und Sträucher gepflanzt. Als Hauptbaumart werden Stieleichen gepflanzt, Hainbuchen sowie Winterlinden sind dienende Baumarten. Der Waldrand wird lebensraumtypisch gestaltet und umfasst Sträucher wie Haselnuss, Weißdorn und Schlehe.
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