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Gesundheitsamt informiert: Auch mit positivem Corona-Schnelltest sofort in Quarantäne



Das Gesundheitsamt der Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass Personen auch bei einem positiven Corona-Schnelltest (AG-Schnelltest, POC-Test) verpflichtet sind, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für alle Haushaltsangehörigen der Person, bei der ein Schnelltest positiv war. Dies geht aus der aktuellen Fassung der Quarantäneverordnung des Landes NRW vom 19. Januar hervor.

 

„Der positive Schnelltest sollte dringend mit einem PCR-Test bestätigt werden, da es vorkommt, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, obwohl keine Infektion vorliegt. Für den PCR-Test sollten sich die Betroffenen mir ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin in Verbindung setzen“, rät das Gesundheitsamt.

 

Sollte das PCR-Test-Ergebnis negativ sein, ist die Quarantäne für die Betroffenen Person und alle Haushaltsmitglieder automatisch beendet. Es sei denn, sie befinden sich aus anderen Gründen in behördlich angeordneter Quarantäne.

 

Sollte das PCR-Test-Ergebnis positiv ausfallen, müssen die Betroffenen und ihre Haushaltsmitglieder in Quarantäne bleiben.

 

Wer nach einem positiven Schnelltest keine PCR-Test durchführen lässt, muss in Quarantäne bleiben. Hier gelten dann die üblichen Fristen: 10 Tage ab Testtag bei positivem Test und 14 Tage ab Testtag für die Haushaltsangehörigen. 

 

Das Gesundheitsamt meldet sich in der Regel erst bei den Betroffenen, wenn sich im PCR-Test ein positives Ergebnis zeigt. Bis dahin besteht die Pflicht zur Quarantäne auf Grundlage der Quarantäneverordnung des Landes auch ohne Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt.

 

Weitere Informationen und Merkblätter zur Quarantäne finden sich auf der Webseite www.notfallmg.de.




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