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Hanau, 29. Januar 2021
Eine klare Antwort steht noch aus
OB Kaminsky reagiert nachdenklich auf Schreiben des hessischen Bauministeriums

Mit einer gewissen Enttäuschung hat Oberbürgermeister Claus Kaminsky die jüngste Erwiderung aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in Sachen Sportsfield Housing aufgenommen. Staatssekretär Jens Deutschendorf hat jetzt auf eine Anfrage der Stadt Hanau nach dem Stand der Novellierung von TA Luft und TA Lärm geantwortet. Der OB wollte hier insbesondere bestätigt wissen, dass das Land nach Umsetzung der angekündigten Änderungen keine unüberwindlichen rechtlichen Hindernisse mehr für die Ausweisung des dringend benötigten Wohngebietes sieht. Eine klare Antwort auf diese Frage bleibt der Staatssekretär jedoch schuldig. Es lasse sich derzeit nicht abschätzen, ob eine künftige Nutzung als Wohngebiet möglich sein werde. Nach seinen Worten bleibt abzuwarten, welche Änderungen sich vor allem im Bundesratsverfahren noch bei der TA Lärm und der TA Luft ergeben.

In seinem Schreiben verweist Deutschendorf auf die grundsätzlich unterschiedlichen Sichtweisen, die in der Umweltministerkonferenz und der Bauministerkonferenz hinsichtlich der Einführung einer Experimentierklausel in der TA Lärm bestehen. Der Abschlussbericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe lässt in der Tat die wesentlichen Entscheidungen in dieser Frage ungeklärt. Dass die von Hanau angestrebte Experimentierklausel in einem gesonderten Regelungsvorhaben kommen soll und nicht bereits im Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes enthalten war, bedauerte Hanaus OB bereits im November 2020. Allerdings ist nach wie vor offen, ob diese Experimentierklausel, die eine Erhöhung der zulässigen Lärmimmissionen im besonders kritischen Nachtzeitraum zulässt, wenn bei der Innenentwicklung alle anderen planerischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, überhaupt auf die Ausweisung eines Wohngebietes angewendet werden soll. Die Umweltseite lehnt dies generell ab. „Setzt sich diese Position durch, wäre für uns beim Thema Lärm nichts gewonnen“, bringt es OB Kaminsky auf den Punkt.

Zu dem für Sportsfield drängendsten Problem der Geruchsimmissionen verweist das Hessische Bauministerium auf den Kabinettsbeschluss vom 16.12.2020 zur Neufassung der TA Luft, in die nun die bisherige Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) integriert werden soll. Für den Hanauer OB ist auch hier kein Durchbruch zu erkennen. „Immerhin werden die Vorschriften zur Einzelfallprüfung dahin erweitert, dass auch der erhöhten Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme in gewachsenen Gemengelagen und damit der Akzeptanz ortsüblicher Gerüche besser Rechnung getragen werden kann.“ Ob das Regierungspräsidium als Vollzugsbehörde auf dieser Basis bereit sei, eine Überschreitung der unverändert bleibenden Richtwerte um das Doppelte oder gar Dreifache bei einer heranrückenden Bauleitplanung zu akzeptieren, sei völlig offen.

Vor diesem Hintergrund ist Hanaus OB weder durch den Stand der gesetzgeberischen Initiative auf der Bundesebene noch durch die Antwort aus dem hessischen Ministerium zufrieden gestellt. „Wir hätten uns eine Experimentierklausel im Baugesetzbuch gewünscht, die den planenden Kommune die Rechtsmacht zu begrenzten Abweichungen vom immissionsschutzrechtlichen Regelwerk eingeräumt hätte,“ so Kaminsky. Der Entwurf eines Baulandmobilisierungsgesetzes sehe dies aber gerade nicht vor, sondern verweise auf die Zuständigkeit des Immissionsschutzrechts. „Ob und inwieweit eine Neufassung der TA Lärm hilft, hängt davon ab, ob sich Umwelt- oder Bauminister durchsetzen. Und die Novellierung der TA Luft verlagere das Problem weiter dorthin, wo es auch bisher nicht gelöst wurde, nämlich in die Normanwendungskompetenz der Umweltbehörden.“

Nachdenklich reagiert Kaminsky auf die Aussage des Staatssekretärs, es bleibe „abzuwarten, für welche Variante der Experimentierklausel sich das BMU entscheidet und welche Änderungen sich im Bundesratsverfahren zur TA Luft und zur TA Lärm ergeben.“ Die Stadt Hanau wünsche von der hessischen Landesregierung kein passives Abwarten, sondern eine aktive Einflussnahme auf die anstehende Normsetzung in den Gremien des Bundesrates. „Hessen muss sich jetzt dafür stark machen, die Experimentierklausel in der TA Lärm sinnvoll auszugestalten – und das heißt, sie auch auf Wohngebietsausweisungen anzuwenden“, so Kaminsky. Außerdem müsse das Land erklären, ob die Spielräume in der geänderten TA Luft für eine Wohnnutzung von Sportsfield Housing ausreichen. „Wenn das nicht der Fall ist, dann muss auch hier nachgebessert werden“, macht Hanaus OB deutlich, dass in Zeiten akuter Wohnungsnot alle gemeinsam an dem Ziel arbeiten müssen, das dauerhafte Wohnen auf Sportsfields Housing möglich zu machen.

 

Hintergrund: Auf dem Gelände der ehemaligen Sportsfield Housing Area im Hanauer Stadtteil Wolfgang stehen 22 guterhaltene Wohnblocks mit rund 400 Wohneinheiten, die jahrzehntelang als Unterkünfte für US-Soldaten und ihre Familien dienten. Derzeit werden sie teilweise als Flüchtlingsunterkünfte genutzt. Seit dem Abzug des US-Militärs kämpft die Stadt darum, die vorhandenen Wohnungen zu erhalten, um das an bezahlbarem Wohnraum in Hanau deutlich zu erhöhen. Doch dem stehen rechtliche Hindernisse entgegen, die mit der Nähe zum Industriebetrieb Goodyear Dunlop GmbH zu tun haben. Die Ausweisung eines Wohngebietes ist hier nach geltendem Baurechte derzeit nicht möglich, da es Lärm- und Geruchsimmissionen seitens des angrenzenden Betriebs geben könnte, die die zulässigen Werte überschreiten.



Pressekontakt: Stadt Hanau, Güzin Langner, Telefon 06181/295-929




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Sportsfield Housing
Sportsfield Housing im Stadtteil Wolfgang aus der Vogelperspektive.


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