Bescheide über Grundbesitzabgaben kommen später

01.02.2021 | Herten

Gebührensätze wurden am 20. Januar beschlossen

Viele abgabenpflichtige Bürgerinnen und Bürger warten bereits auf die Bescheide über Grundbesitzabgaben für das laufende Jahr. Am 20. Januar 2021 hat der Rat der Stadt Herten im Haupt- und Finanzausschuss die Gebührensätze für 2021 beschlossen, sodass mit der Erstellung der Jahresbescheide begonnen wurde. Aktuell ist die Zustellung ab Anfang Februar 2021 geplant.

Da die Grundbesitzabgaben üblicherweise in vier Raten jeweils zur Quartalsmitte fällig werden, wird die erste Rate daher nicht zum 15. Februar, sondern erst zum 15. März fällig. Somit werden auch keine Abbuchungen am 15. Februar, sondern erst am 15. März erfolgen. Das neue Fälligkeitsdatum wird auf den Bescheiden entsprechend vermerkt. Die weiteren unterjährigen Fälligkeitstermine bleiben unverändert: 15.05.2021, 15.08.2021 und 15.11.2021.

Sofern noch nicht geschehen, bietet es sich für Bürgerinnen und Bürger an, der Stadt Herten ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Damit werden die Beträge automatisch zu den genannten Fälligkeiten vom mitgeteilten Bankkonto eingezogen.

Insgesamt werden rund 23.000 Bescheide zugestellt. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation können derzeit leider keine persönlichen Vorsprachen im Rathaus der Stadt Herten erfolgen. Im Fall von Rückfragen sind die Ansprechpersonen vor Ort unter der zentralen E-Mail-Adresse steuern@herten.de zu erreichen. Die telefonische Erreichbarkeit kann aufgrund der Vielzahl der Bescheide erschwert sein. Die Stadt bittet im Vorfeld um Verständnis.

Im Dezember 2020 war der Rat zu den  Gebühren ohne Beschluss geblieben und hatte eine Entscheidung in den Haupt-und Finanzausschuss im Januar 2021 vertagt.

Pressekontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-393, c.herzog@herten.de



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