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Medizinische oder FFP2-Maske beim Besuch im Rathaus

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04. Februar 2021
Medizinische oder FFP2-Maske beim Besuch im Rathaus
Gummersbach.

Die bestehende Maskenpflicht beim Besuch des Gummersbacher Rathauses und der Stadtwerke wird ab Montag, 8. Februar 2021, erweitert: Besucher:innen müssen dann – ebenso wie die Mitarbeitenden – eine medizinische („OP-Maske“) oder FFP2-Maske tragen. Weiterhin gelten die bekannten Regeln, die auch unter www.gummersbach.de/corona  nachzulesen sind:

Grundsätzlich ist ein Besuch im Rathaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nach entsprechender Vereinbarung per Telefon oder E-Mail ist der Zugang während der regulären Öffnungszeiten ausschließlich über den Haupteingang möglich.
Im Foyer ist während dieser Zeiten ein „Info-Point“ als zentrale Anlaufstelle eingerichtet, an dem sich Besucher:innen zunächst anmelden; entsprechende Regelungen gelten auch für die Geschäftsstelle der Stadtwerke.

Besucher:innen des BürgerService müssen den Info-Point im Foyer nicht aufsuchen. Einen Termin können Sie unter der 02261/87-200 vereinbaren. 

Für alle Bereiche des Rathauses gelten auch weiterhin die bekannten AHA-Regeln:

  • Abstand von mindestens 1,5 Metern
  • Hygiene: Unbedingt nach dem Betreten des Rathauses die Hände desinfizieren.
  • Alltagsmaske: Im gesamten Haus besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske.



Pressekontakt: Stadt Gummersbach,Siegfried Frank, Pressesprecher, 02261/87-1133, presse@gummersbach.de


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