Meldungsdatum: 04.02.2021
BORKEN-GUTSCHEIN: Stadt weist auf die Gültigkeit bis zum 31. März 2021 hin
Wenn möglich sollten die Gutscheine schnell eingelöst werden, um den die Borkener Wirtschaft, insbesondere den Handel und die Gastronomie kurzfristig zu unterstützen. Der BORKEN-GUTSCHEIN ist weiterhin ohne Zuschuss verfügbar.
Der Borkener Stadtrat hatte am 30.09.2020 einen Zuschuss in Höhe von 100.000 EUR zur Förderung und Stärkung der Borkener Wirtschaft, insbesondere des Handels und der Gastronomie bewilligt. Mit dem Verkauf von ca. 5.700 bezuschussten BORKEN-GUTSCHEINEN wurden die 100.000 EUR innerhalb eines Monats erfolgreich zu insgesamt 500.000 EUR für die Unterstützung des lokalen Handels umgewandelt.
Die Stadt Borken weist darauf hin, dass die bezuschussten BORKEN-GUTSCHEINE bis zum 31. März 2021 gültig sind.
Aktuell wurden schon bezuschusste Gutscheine im Wert von ca. 400.000 EUR eingelöst. Mit der Verlängerung erhalten auch alle weiteren Kunden die Chance, ihre Gutscheine bei den dann hoffentlich wieder geöffneten Geschäften, Gastronomiebetrieben, etc. noch einzulösen. Technisch ist alles vorbereitet und alle 101 Akzeptanzstellen können (wenn dann wieder geöffnet ist) wie gewohnt die BORKEN-GUTSCHEINE einlösen. Die Gutscheine sollten dann schnell eingelöst werden, um den die Borkener Wirtschaft, insbesondere den Handel und die Gastronomie kurzfristig zu unterstützen.
Der von der Stadt Borken bezuschusste Borken-Gutschein ist seit Ende November 2020 komplett ausverkauft. Die Stadt Borken bietet jedoch den BORKEN-GUTSCHEIN in Form von fertigen Motivgutscheinen im Wert von 5, 10, 15, 25, 50 und 100 EUR ohne städtischen Zuschuss an. Alternativ kann man sich auch einen in der Höhe und vom Motiv her individuellen Geschenkgutschein erstellen. Einfach sein persönliches Gutscheinbild hochladen, den gewünschten Gutscheinwert eingeben und den Gutschein dann erwerben. Die Stadt bietet hierzu eine Bildergalerie mit zahlreichen schönen Motiven aus Borken und den Ortsteilen an.
Der BORKEN-GUTSCHEIN ist bequem und einfach von Zuhause aus unter
www.borkener-gutschein.de erhältlich. Der Gutschein kann dort als PDF-Datei via E-Mail zugesendet, in die digitale chayns-Wallet abgelegt oder gegen einen geringen Aufpreis auch als Druckversion an die Käufer*Innen versendet werden.
Wer dies nicht kann oder möchte, kann sich den Gutschein an der dafür eingerichteten Gutschein-Hotline reservieren und dann bei einem individuellen Termin unter Beachtung der aktuellen Regelungen im Rahmen der Corona-Pandemie abholen. Hierzu ist eine Hotline unter der Tel.-Nr.: 02861/939 452 geschaltet. Die Gutschein-Hotline ist dienstags bis freitags jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr besetzt.
Für Arbeitgeber*Innen wird ein steuerbefreiter Borken-Gutschein in Höhe von 44 EUR angeboten. Weitere Infos hierzu auf
www.borkener-gutschein.de .
Die Stadt Borken appelliert:
Unterstützen Sie durch den Kauf einen BORKEN-GUTSCHEINS die teilnehmenden lokalen Unternehmen und Betriebe. #supportyourlocals
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:
Die Gültigkeit des BORKEN-GUTSCHEINS wird bis zum 31. März 2021 verlängert.
Stadt Borken