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28. Februar: Erinnerung an einheitlichen Stichtag für Krippen- / Kindergarten-Anmeldung


Wer seine Kinder in Krippen und Kindergärten anmelden möchte, hat dazu noch bis zum 28. Februar Gelegenheit.
09. Februar 2021

Die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr, das am 01.08.2021 beginnt, werden kreisweit bis zum 28.02.2021 entgegengenommen.

Angesprochen sind somit Eltern, die für das Kindergartenjahr 2021/2022 einen Platz für ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Abhängig von der örtlichen Regelung erfolgt die Anmeldung entweder direkt in der Kindertagesstätte oder bei der Stadt bzw. bei der Gemeinde vor Ort.

Wichtig ist, dass auch bereits vorgemerkte Kinder anzumelden sind.

Der Stichtag gilt sowohl für die Anmeldung für Krippen- als auch für Kindergartenplätze.

Zudem ist es möglich, in den jeweiligen Kommunen oder Kindertagesstätten Integrationsplätze anzumelden, sofern der Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt bereits feststeht.

Der einheitliche Termin dient dazu, Überbelegungen und evtl. Unklarheiten zu vermeiden: Viele Eltern beginnen bereits vor oder unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes, sich mit dem Thema Betreuungsplatz zu befassen. Das basiert oftmals auf dem Gerücht, dass je eher man ein Kind in einem Kindergarten anmelde, desto sicherer sei der Platz.

Dabei steht fest: Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter. Ist es drei Jahre alt, hat es einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

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