Meldungsdatum: 10.02.2021

Nach Blauzungenausbruch in Rheinland-Pfalz wird Kreis Viersen zum Sperrgebiet

Erreger für den Menschen ungefährlich, auch Produkte erkrankter Tiere können bedenkenlos verzehrt werden

Nach einem Fall der Blauzungenerkrankung bei einem Rind in Rheinland-Pfalz wird der Kreis Viersen vom 11. Februar an zum Sperrgebiet erklärt. Grundlage ist die Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit. Halter von Wiederkäuern, die ihre Tiere noch nicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet haben, müssen diese Meldung nun umgehend vornehmen. Sollen Wiederkäuer aus dem Sperrgebiet gebracht werden, gelten dafür ebenfalls vom 11. Februar an besondere Bestimmungen. Diese sind auf der Internetseite kreis-viersen.de/de/inhalt-39/blauzungenkrankheit/aufgeführt, dort sind entsprechende Vordrucke für den Transport von Tieren über die Kreisgrenzen hinterlegt.

Das Veterinäramt des Kreises Viersen empfiehlt die Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit durch den Hoftierarzt, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und den Transport von Tieren aus dem Sperrgebiet erleichtert.

Am 3. Februar wurde im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz ein neuer Ausbruch der Blauzungenerkrankung bei einem Rind festgestellt. Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, meist akut verlaufende Krankheit der Rinder, Schafe und Ziegen und zählt zu den bekämpfungspflichtigen Tierseuchen. Empfänglich für das Virus, das durch Stechmücken (Gattung Culicoides = Gnitzen) übertragen wird, sind alle Wiederkäuer (zum Beispiel auch Dam-, Rot- oder Sikawild, auch in Gehegen, Lamas oder Alpakas). Der Erreger ist jedoch für den Menschen und andere Tiere nicht gefährlich, auch Fleisch- und Milchprodukte erkrankter Tiere können bedenkenlos verzehrt werden.

Im Dezember 2018 wurde die Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg nachgewiesen. Die eingerichtete Restriktionszone reichte bis ins südliche Nordrhein-Westfalen (NRW). Im Januar 2019 wurde das Blauzungenvirus Serotyp 8 (BTV 8) dann im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz amtlich festgestellt. Erneut musste eine Restriktionszone von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet werden, die unter anderem bis in Teile des Kreises Heinsberg hineinreichte. Auch im Eifelkreis Bitburg-Prüm musste nun ein neues Sperrgebiet von 150 Kilometern Radius eingerichtet werden. Dieses Sperrgebiet reicht in nordwestlicher Richtung über das bestehende Sperrgebiet in NRW hinaus, so dass nun auch der Kreis Viersen von den Restriktionsmaßnahmen betroffen ist.

 

 

 

 

Pressekontakt: Anja Kühne