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Presseinformation

22. Februar 2021
Weitere Berufsgruppen sind ab sofort impfberechtigt
Regelmäßige Tätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ist Voraussetzung
Kreis Steinfurt.

Der Kreis Steinfurt kann ab sofort weiteren Personengruppen ein Impfangebot machen.

 

Im neuesten Erlass des Landes NRW zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 wurde die Priorisierungsstufe 1 erweitert. Demnach können nun auch Personen, die zwar keine Pflegekräfte, aber dennoch regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, geimpft werden. Hierzu zählen Fußpfleger, Friseure, Seelsorger sowie das Personal von Hilfsmitteldiensten und Sanitätshäusern. Diese Berufsgruppen müssen allerdings von ihrer jeweiligen Pflegeeinrichtung eine schriftliche Bestätigung erhalten und vorweisen, dass sie dort tätig und damit impfberechtigt sind.

 

Darüber hinaus weist der Kreis Steinfurt darauf hin, dass zu den Impfberechtigten nach dem Erlass nun auch Medizinprodukte-Beraterinnen und –berater bei der Operationsbegleitung, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege (zum Beispiel Stoma- und Wundversorgung) sowie Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege zählen.

 

Angehörige dieser Berufsgruppen, die sich impfen lassen möchten, können sich beim Kreis Steinfurt per E-Mail unter corona@kreis-steinfurt.de oder telefonisch unter 02551/ 69-7103 melden. Sie erhalten hier Informationen zum weiteren Vorgehen. Die Impfung wird im Impfzentrum des Kreises Steinfurt im Flughafen Münster-Osnabrück in Greven durchgeführt.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de