Meldungsdatum: 25.02.2021
Sie verstoßen gegen die geltenden Corona-Vorschriften, riskieren ihre eigene Gesundheit und die ihrer Mitmenschen. Ferner drohen empfindliche Bußgelder.
Die Sperrung betrifft insbesondere die vielen Kunstrasen-, Rasen- und Tennen-Fußballplätze. Lediglich Schulsport sowie bestimmte Vereinsangebote, bei denen nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt vereinseitig die gesetzlich vorgeschriebenen Beschränkungen und sonstigen Hygienemaßnahmen angewendet und kontrolliert werden, dürfen stattfinden.
Übrigens: Auch Bolzplätze dürfen nicht genutzt werden zurzeit (siehe Pressemeldung vom 24.2.2021).
Die Stadt Bocholt führt Kontrollen durch. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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