Meldungsdatum: 25.02.2021

Sportanlagen wegen Corona nach wie vor grundsätzlich gesperrt

Nur Schul- und Vereinssport unter strengen Auflagen erlaubt

Schönes Wetter, ab nach draußen und Sport treiben: Menschlich allzu verständlich und individuell durchaus möglich, aber auf den Bocholter Sportanlagen - mit Ausnahmen - nach wie vor nicht erlaubt. Sportanlagen bleiben nach der Coronaschutzverordnung grundsätzlich gesperrt. Das betont die Stadtverwaltung, nachdem in den vergangenen Tagen vermehrt Personen auf gesperrten Sportanlagen angetroffen wurden.

Sie verstoßen gegen die geltenden Corona-Vorschriften, riskieren ihre eigene Gesundheit und die ihrer Mitmenschen. Ferner drohen empfindliche Bußgelder.

Die Sperrung betrifft insbesondere die vielen Kunstrasen-, Rasen- und Tennen-Fußballplätze. Lediglich Schulsport sowie bestimmte Vereinsangebote, bei denen nach vorheriger Abstimmung mit der Stadt vereinseitig die gesetzlich vorgeschriebenen Beschränkungen und sonstigen Hygienemaßnahmen angewendet und kontrolliert werden, dürfen stattfinden.

Übrigens: Auch Bolzplätze dürfen nicht genutzt werden zurzeit (siehe Pressemeldung vom 24.2.2021).

Die Stadt Bocholt führt Kontrollen durch. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


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